Schreibfehler in eBay-Angebot: Verkäufer kann Vertrag anfechten
Stand: 11.04.2007
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München/Oldenburg (dpa) - Ein Schreibfehler bei der Preisangabe in einem eBay-Angebot berechtigt den Verkäufer zur Anfechtung des Kaufvertrages. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hervor, wie die in München erscheinende Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Ausgabe 4/2007) berichtet. Maßgeblich für einen so genannten Erklärungsirrtum ist, dass auf Grund der äußeren Umstände für den Käufer der Irrtum ohne weiteres erkennbar war (Az.: 4 U 25/06).
Das OLG war daher überzeugt, dass es sich bei der Preisangabe um ein Versehen handelte. Anders als bei einer Falschkalkulation sei der Verkäufer daher zur Vertragsanfechtung berechtigt und müsse auch das Fahrzeug nicht herausgeben.