Schonfrist für Datentausch zwischen USA und EU verlängert
Stand: 04.02.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Brüssel - Die europäischen Datenschützer haben die Schonfrist für den Daten-Transfer in die USA verlängert und wollen so den Unternehmen Rechtssicherheit bieten. Dies sei im Lichte der Grundsatzeinigung über einen neuen Datenschutzrahmen möglich, erklärte Isabelle Falque-Pierrotin am Mittwoch in Brüssel. Die Leiterin der französischen Datenschutzbehörde CNIL hat derzeit den Vorsitz im Kreis der nationalen Datenschützer.
Die Schonfrist bezieht sich auf die alternativen Rechtsinstrumente zum Daten-Transfer, die Unternehmen weiterhin nutzen konnten, nachdem die Safe-Harbor-Regelung für unrechtmäßig erklärt worden war. Bei Datenschutz-Aktivisten stieß die Vereinbarung weitgehend auf Kritik und Vorbehalte.
Nichts Schriftliches liegt bisher vor
Die Datenschützer-Gruppe wolle die Vereinbarung mit den USA nun prüfen und verlangt von der EU-Kommission bis Ende Februar die Herausgabe der relevanten Dokumente, erklärte Falque-Pierrotin. "Ich habe noch kein schriftliches Papier", sagte sie. "Wir wissen nicht genau, was es (das Abkommen) abdeckt und wie rechtsverbindlich es ist."
Für Ende März sei eine weitere Sitzung der Datenschützer geplant. "In der Zwischenzeit und bis wir die vollständige Auswertung haben (...) gehen wir davon aus, dass es weiter möglich ist, die bestehenden Transfer-Mechanismen zu nutzen", erklärte sie. Es gebe grundlegende Bedenken, die nun zu klären seien. Mitte oder Ende April solle es eine Stellungnahme geben.
Juristische Forderungen werden wohl nicht eingehalten
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff mahnte eine genaue Prüfung der neuen Regeln an. Es müsse sichergestellt werden, "dass der neue "EU-US Datenschutzschild" auch wirklich seinen Namen verdient und nicht an den entscheidenden Stellen löchrig ist", erklärte Voßhoff in Berlin. Ihr Amtsvorgänger Peter Schaar bezweifelte in einem Beitrag auf heise.de, dass die Vereinbarung den Forderungen des Europäische Gerichtshofs (EuGH) entspreche: "Eine anlasslose Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation und einen umfassenden Zugriff auf personenbezogene Daten von Nicht-US-Bürgern darf es nicht geben."
Was sind amerikanische Zusicherungen wert?
Falque-Pierrotin betonte, es müsse deutlich werden, dass die Zusicherungen der USA auch einen Regierungswechsel überdauern werden. "Das muss dargelegt und bewiesen werden", unterstrich sie. Auch Möglichkeiten, wie die Vereinbarung im Fall von Verstößen außer Kraft gesetzt werden könnte, seien zu untersuchen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober die Safe-Harbor-Vereinbarung gekippt, das bis dahin den unkomplizierten Datenaustausch mit den USA regelte. Die Richter sahen die Informationen in den Vereinigten Staaten nicht ausreichend vor dem Zugriff von Geheimdiensten geschützt. Am Dienstag einigten sich die EU-Kommission und die USA grundsätzlich auf einen neuen Rahmen mit dem Namen "EU-US Datenschutzschild" ("EU-US Privacy Shield").