Schnellerer Anbieterwechsel: Gut, aber auch umsetzbar?
Stand: 10.05.2012
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Heidelberg - Das heute in Kraft tretende neue Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass Verbraucher beim Wechsel des Telefon- und Internetanbieters maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen dürfen. Diese verbraucherfreundliche Gesetzesänderung dürfte jedoch bei der Umsetzung problematisch werden.
Es hakt oft an der „letzten Meile“
Da die Telekom als ehemaliger Monopolist Besitzer der Teilnehmeranschlussleitungen ist und die alternativen Anbieter diese von der Telekom anmieten müssen, sind sie bei allen Wechselprozessen auf die Umschaltung durch die Telekom angewiesen. Häufig bezeichnen die Anbieter gerade die Bereitstellung der Hausanschlüsse, die sogenannte „letzte Meile“, als Grund für Verzögerungen.
Laut TKG muss der alte Anbieter sicherstellen, dass sein Anschluss nicht unterbrochen wird, bevor der neue Anbieter alle vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Wechsel geschaffen hat. Zieht sich der Wechsel hin, muss weiter der alte Anbieter liefern.
Bundesnetzagentur vermittelt
Letztendlich sind die Verbraucher somit weiterhin auf eine reibungslose Kommunikation zwischen den Anbietern angewiesen. Denn funktioniert diese nicht und verzögert sich der Wechsel um mehr als einen Kalendertag, ist die Suche nach dem Schuldigen schwierig.
Damit am Ende nicht einfach der Verbraucher den schwarzen Peter zugeschoben bekommt, hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren aufgesetzt, das die Kommunikation zwischen den Anbietern vereinfachen soll und die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden beim Anbieterwechsel im Rahmen eines Eskalationsprozesses festgelegt.