Rundfunkgebühr für PC mit Internetzugang von Gericht bestätigt
Stand: 26.05.2009
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Münster - In einem Grundsatzurteil hat das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen die Rundfunkgebührenpflicht für Computer mit Internetzugang bestätigt. Seit 2007 müssen PC-Nutzer mit Internetzugang diese Gebühr von monatlich 5,52 Euro entrichten, wenn kein übliches Radio vorhanden ist. Diese Regelung erklärte das Gericht in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen als rechtens. Dabei ist es unerheblich, ob man mit dem Computer tatsächlich Radio hört. Maßgebend für die Gebührenerhebung sei die Nutzungsmöglichkeit. Hiermit wies das Gericht die Klagen von zwei Studenten zurück. (AZ: 8 A 2690/08)
Die beiden Studenten, die weder ein Radio noch ein TV-Gerät besaßen, verweigerten dem WDR die Zahlung von Rundfunkgebühren mit der Begründung, sie würden ihre Rechner nicht zum Radiohören nutzen. Dieses Argument wies das Gericht nun zurück. Ein PC mit Internetzugang sei ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" mit dem durch einfaches Anklicken von Internetseiten zahlreiche Radiosender live empfangen werden könnten. Manche PC-Nutzer empfänden dies zwar als "aufgedrängte Leistung", der sie sich nicht entziehen könnten. Doch diese fehlende Wahlmöglichkeit sei das Kennzeichen eines Multifunktionsgeräts wie des internetfähigen PCs. Zudem verletzte die relativ geringe Gebühr den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht.