Risiko iPhone-Domain: Online-Magazin warnt vor kostenpflichtigen Abmahnungen
Stand: 15.11.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Starnberg (ots) - Vorsicht bei Fansites: das Online-Magazin domain-recht.de warnt im Zusammenhang mit der Einführung des Kulthandys iPhone vor allzu sorglosem Umgang mit Markenrechten bei der Domain-Registrierung. Aus den USA kommen erste Meldungen, wonach Webseitenbetreiber ihren Domain-Namen wechseln mussten.
Wie Pilze schießen nun auch Internetseiten aus dem Boden, die mit Tipps und Tricks rund um das Edel-Handy glänzen. Doch nicht selten vergessen die Webseitenbetreiber in ihrer Euphorie, welche Tücken mit der Registrierung von Domain-Namen verbunden sind, die markenrechtlich geschützte Begriffe enthalten. Wer zum Beispiel unbefugt Domains wie iPhone-News.de oder iPhone-Tipps.de registriert, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung von Apple Inc., da die Rechte an der in Deutschland markenrechtlich geschützten Bezeichnung "apple" verletzt sein können.
Wenig Erfolg versprechend ist es auch, auf Tippfehler-Varianten wie iFone.de auszuweichen, da der Markenschutz nicht nur den genauen Markennamen umfasst, sondern auch Bezeichnungen, die dem Markennamen zum Verwechseln ähnlich sind.
In den USA sind bereits die ersten Fälle öffentlich bekannt geworden, in denen Apple Inc. zunächst noch freundlich aber bestimmt per Anwaltspost auf Rechtsverletzungen reagiert hat. So wurden die Betreiber des Angebots ModMyiPhone.com von Apple angeschrieben und unter anderem aufgefordert, die Nutzung von Domain-Namen mit dem Bestandteil "iPhone" zu unterlassen. Ähnlich erging es den Betreibern von EverythingiPhone.com, die vor wenigen Tagen auf die Webadresse everythingicafe.com wechseln mussten.
Dass damit erst die Spitze des Eisbergs betroffen sein dürfte, zeigt der Umstand, dass allein am 11. Januar 2007, als die Einführung des iPhone offiziell bestätigt wurde, 453 begriffsbezogene Domains registriert wurden. "Aus juristischer Sicht kann man nur warnen, fremde Marken als Domain-Name zu registrieren", so Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt bei omain-recht.de . "Von geschützten Begriffen sollte man die Finger lassen, auch wenn die Versuchung noch so groß ist." Selbst wer nur eine Fanseite betreiben möchte, sollte zur Sicherheit mit dem Rechteinhaber Kontakt aufnehmen und sich eine Genehmigung zur Nutzung der Marke als Domain erteilen lassen.
Welche enorme wirtschaftliche Bedeutung Domain-Namen inzwischen erlangt haben, belegt Apple selbst: für die Domain iphone.com, die sich der Geschäftsmann Michael Kovatch im Jahr 1995 lange vor der Euphorie rund um iPhone und iPod gesichert hatte, zahlte Apple im Sommer diesen Jahres die Rekordsumme von mindestens einer Million US-Dollar; über die Details des Deals wurde Stillschweigen vereinbart. Doch dieser Betrag dürfte sich mehr als ausbezahlt haben: bereits in den letzten sechs Monaten vor dem Verkauf explodierten die Zugriffszahlen durch Internetnutzer, die auf gut Glück durch Eintippen der Domain in die Adresszeile des Browsers gehofft hatten, auf dem richtigen Internetangebot zu landen.
Auf ähnliche Erfolge hofft wohl auch die Freenet AG, die unter iphone.de Werbung für den iPhone-Konkurrenten Blackberry Pearl geschaltet hat - doch lange wird sich Apple wohl nicht mehr veräppeln lassen ...