Regulierungsbehörde: Preisansagepflicht für 0190er-Nummern
Stand: 02.09.2003
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München (dpa/md) Mit dem neuen Gesetz zum Schutz vor überteuerten 0190er-Nummern sollen die Verbraucher besser über die Kosten informiert werden.
Auch die aufgeschalteten Internetseiten müssten Hinweise auf die Kosten enthalten und die Seiten selbst für die Nutzer klar sichtbar sein. Versehentliches Anklicken der Fenster könne in Zukunft nicht mehr zu einer Anwahl führen. "Der Verbraucher muss sein Einverständnis mit einem eindeutigen "Ja" auf der Seite geben", erklärte Kurth.
Dennoch sei bisher kein vollständiger Schutz vor dem Missbrauch der kostenpflichtigen Verbindungen gewährleistet. Der Chef der Bonner Behörde forderte deshalb die Verbraucher auf, mögliche Verstösse seitens der Anbieter zu dokumentieren. "Der beste Schutz ist, die Anbieter nicht ans Geld kommen zu lassen", riet Kurth. Zudem könne jeder Nutzer über ein Formular der Regulierungsbehörde Angaben über die Anbieter solcher aufgeschalteter Internetseiten anfordern.
Spekulationen um eine zusätzliche Zuständigkeit der Regulierungsbehörde für die Regelung des Strom- und Gasmarktes wies der Präsident zurück. Letztlich müsse die Bundesregierung entscheiden, wo die Regulierung der Gas- und Strommärkte angesiedelt werden solle.
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