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RegTP verbietet freie Vergabe von Ortsnetzrufnummern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute gegenüber fünf Unternehmen, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, verfügt, dass entsprechende Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern zum 15. Oktober 2004 einzustellen sind. Von den Verfügungen sind zum Beispiel Internet-Telefonieanbieter wie sipgate aber auch klassische Festnetzanbieter betroffen.

Um den betroffenen Endkunden eine Frist für Übergangsmöglichkeiten zu gewähren müssen bereits zugeteilte Rufnummern erst zum 1. August 2005 abgeschaltet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch die bundesweit einheitliche Rufnummern 032 als Alternative verfügbar sein.

Mit den Verfügungen will die Reg TP sicherstellen, dass der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs von allen Anbietern beachtet wird. Die Verfügungen sollen garantieren, dass der Verbraucher den Ortsnetzrufnummern auch weiterhin grundsätzlich eine Information über die geographische Lokation des Angerufenen entnehmen kann. Zudem sollen sie unnötige Knappheiten in einzelnen Ortsnetzen verhindern, weil Telefonieanbieter aus nur wenigen Ortsnetzbereichen Rufnummern für ihre bundesweiten Angebote nutzten.

Eine ausführliche Begründung befindet sich auf dem Internetangebot der RegTP.