Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

RegTP erwägt Genehmigung von Ortsvorwahlen für VoIP

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) beabsichtigt die Regelungen zu Ortsnetzrufnummern anzupassen, um den Entwicklungen im Bereich Voice-over-IP (VoIP) Rechnung zu tragen. Insbesondere wird erwogen, dass VoIP-Anbieter Ortsnetzrufnummern direkt bei der Reg TP beantragen können. Die Reg TP hat entsprechende Eckpunkte im Internet veröffentlicht und alle Marktbeteiligten zu einem Fachgespräch eingeladen sowie zu einer schriftlichen Kommentierung aufgerufen.

In den Eckpunkten ist vorgesehen, den Kreis der Antragsberechtigten für die Zuteilung von Ortsnetzrufnummern zu vergrößern. So könnten in Zukunft nicht nur Netzbetreiber, sondern generell Anbieter eines Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz - also auch VoIP-Anbieter ohne eigenes Netz - bei der Reg TP Ortsnetzrufnummern beantragen. Deren Kunden sollen auch dann eine eigene Rufnummer erhalten können, wenn sie keinen Anschluss bei dem Unternehmen haben. Es soll ausreichen, dass der Wohnort bzw. Firmensitz des Kunden in dem entsprechenden Ortsnetz liegt. Damit würde dann der Anschlussbezug durch den Wohnortbezug ersetzt. Der geographische Bezug von Ortsnetzrufnummern soll unbenommen davon unbedingt erhalten bleiben.

Zudem wird erwogen, die Ortsnetzrufnummern statt in 1.000er Rufnummernblöcken auch in Blöcken von je 100 Rufnummern zu vergeben. Damit sind nicht so hohe Anfangsinvestitionen nötig, wenn ein Unternehmen für alle 5.200 Ortsnetze Rufnummern beantragt.