Regierung: Gesichtserkennung per Handy gesetzlich einschränken
Stand: 04.04.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
München - Die Bundesregierung plant, Programme zur Gesichtserkennung per Mobiltelefon gesetzlich einzuschränken. "Die Bilder-Suche über Gesichtserkennungsdienste darf nur mit ausdrücklicher Freigabe von Bildern durch die Betroffenen für diesen Zweck zulässig sein", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU).
"Es muss möglich bleiben, auf die Straße zu gehen, ohne dass jeder über ein Foto feststellen kann, wer man ist, wo man lebt und was das Internet sonst noch über einen weiß", so Aigner gegenüber dem "Münchner Merkur" (Samstagausgabe).
Derzeit herrscht hier noch eine rechtliche Grauzone, doch das soll sich Aigner zufolge ändern. "Die Bundesregierung will gesetzlich regeln, dass es künftig nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen zulässig sein soll, Bilder über das Internet mit Hilfe von Gesichtserkennungsdiensten auffindbar zu machen."
Hintergrund ist ein Bericht des US-Nachrichtensenders CNN, das Internet-Unternehmen Google wolle diese Technik als Programm für Mobiltelefone anbieten. Google dementierte dies.