Rechtsexperte rät zu kürzerer Speicherung von Vorratsdaten
Stand: 13.08.2013
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Berlin - Telefon- und Internetdaten sollten nach Ansicht von Experten nur wenige Monate von Telekomanbietern gespeichert werden anstatt wie von der EU gefordert mindestens sechs Monate. Zu diesem Schluss kommen drei Wissenschaftler der Universität Kassel in einer Studie zur Vorratsdatenspeicherung. "Wir gehen davon aus, dass man das deutlich verkürzen kann", sagte Mitautor Andreas Roßnagel der dpa.
Für Polizei und Ermittlungsbehörden seien die Daten ohnehin meist "wenige Wochen nach einem Verdacht" interessant. "Man könnte die Speicherzeit also auf zwei Monate oder drei Monate verkürzen. Das würde für die Grundrechte einen großen Unterschied machen", sagte Roßnagel. "Je länger die Daten gespeichert werden umso mehr Hinweise geben sie auf Vorlieben, Gewohnheiten, Kontakte und Beziehungen."
Die Europäische Union schreibt seit 2006 vor, dass Telefonanbieter Daten über Telefon- und Internetnutzung speichern müssen. Ermittler sollen die Daten mit einer richterlichen Genehmigung anfordern können. In Deutschland kippte das Bundesverfassungsgericht 2010 das deutsche Gesetz dazu, seitdem gibt es in der Regierungskoalition Streit um einen zweiten Anlauf. Vor dem Europäischen Gerichtshof läuft derzeit ebenfalls eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Roßnagel kritisierte die Geheimdienste für ihre Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten. "Es kann ja nicht sein, dass unser Bundesverfassungsgericht sehr differenzierte Anforderungen stellt an die Internetüberwachung, ausländische Dienste das komplett ignorieren und deutsche Dienste dann davon profitieren." Es ist unklar, in welchem Maße deutsche Geheimdienste von den Internet-Ausspähaktionen britischer und amerikanischer Dienste wussten oder mit diesem zusammen arbeiteten.