Recht auf Vergessen: Google legt keinen Lösch-Bericht vor
Stand: 16.07.2015
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Karlsruhe - Vor über einem Jahr wurde das „Google“-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ gefällt. Die einstige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wirft dem Suchmaschinen-Riesen allerdings Nachlässigkeiten bei der Ausführung seiner Löschpraxis vor. Google habe entgegen der Empfehlung des „Lösch-Beirats“ bisher keinen Report über die Richtlinien des Löschens vorgelegt. „Das ist überfällig“, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Der Europäische Gerichtshofes in Luxemburg hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google bei der Namenssuche aus ihren Ergebnisseiten Links zu Inhalten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Da etliche Detailfragen offen blieben, setzte Google freiwillig einen achtköpfigen Beirat zur Beratung ein. Dazu gehörte auch Leutheusser-Schnarrenberger.
Der Bericht sollte ein Jahr nach dem Urteil anonymisiert und detailliert aufzeigen, nach welchen Maßstäben der Betreiber lösche und warum er nicht gelöscht habe, "um die Entscheidungspraxis nachvollziehbar aufzuzeigen", sagte die FDP-Politikerin.
In Deutschland würden in 48 Prozent der Anträge gelöscht.