Recht auf schnelles Internet mit mindestens 10 Mbit/s rückt näher
Stand: 23.03.2022
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In der seit Dezember 2021 geltenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Breitband-Internet vorgesehen. Nun hat die Bundesnetzagentur in einem Entwurf Mindestwerte für Download und Upload vorgeschlagen. Bundesländer und Verbände können jetzt Stellung beziehen.
Downloads sollen mindestens mit 10 Mbit/s erfolgen
Bei dem neuen Recht auf schnelles Internet geht die Bundesnetzagentur den nächsten Schritt. Die Behörde veröffentlichte am Mittwoch einen Verordnungsentwurf, der ein Mindestlevel von 10 Megabit pro Sekunde im Download festlegt. Wer im heimischen Festnetz weniger bekommt, kann sein Recht einfordern und sich an die Netzagentur wenden. Die könnte die Verlegung von Leitungen veranlassen. Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft tritt, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Auch der Digitalausschuss des Bundestages wird mit einbezogen.
Verordnungsentwurf sieht Upload-Speed von mindestens 1,3 Mbit/s vor
Erstmals haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet - dies ist in dem novellierten Telekommunikationsgesetz festgelegt, das seit Dezember 2021 gilt. Offen ist aber noch die Höhe des Internet-Mindestlevels. Das wird nun in der Verordnung geklärt. Der für Internet zuständige Bundesminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem "digitalen Sicherheitsnetz für all jene Menschen, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind". Es sei Teil der "Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe".
Neben dem Download gibt es auch eine Vorgabe zum Upload: Der darf nicht langsamer sein als 1,3 Megabit pro Sekunde. Das Mindestlevel soll sicherstellen, dass zum Beispiel die Nutzung von E-Mails, sozialen Medien, Suchmaschinen und Online-Banking möglich ist - und zwar auch über VPN-Tunnel, also über eine verschlüsselte Datenübertragung. Videoanrufe in Standardqualität gehören auch zum Pflichtprogramm.
Neben Up- und Download soll die Verordnung auch eine Vorgabe zur Latenz machen - also zu der Zeit, die ein Signal für die Hin- und Rückstrecke braucht. Höchstens 150 Millisekunden sollen es sein, besagt der Verordnungsentwurf. Das heißt, dass Internet über weit entfernte Satelliten - sogenannte geostationäre Satelliten - außen vor wäre, weil deren Latenz höher ist. Allerdings sollen Ausnahmefälle möglich sein: Wenn zum Beispiel die Kosten für einen Festnetz-Anschluss eines einsamen Bauernhofs unverhältnismäßig hoch sind, könnte dieses Satelliten-Internet in Einzelfällen doch anwendbar sein, um den Rechtsanspruch zu decken.
Die Minimalwerte sind niedrig - die allermeisten Internetnutzer in Deutschland sind viel höhere Übertragungsraten gewohnt, nur auf dem Land oder am Stadtrand ist das Netz mancherorts noch langsamer.
Mindestvorgaben sollen jährlich neu berechnet werden
Für die Mindestvorgaben, die jedes Jahr neu berechnet werden sollen, ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland eine wichtige Bezugsgröße: je besser die Internetverträge der Bundesbürger im Schnitt sind, desto höher ist das Mindestlevel. Weil der Netzausbau vorankommt und immer mehr Menschen bessere Tarife buchen, wird sich die Bezugsgröße künftig ändern - und die Mindestvorgaben werden sich erhöhen.
Niemand darf künftig unter Mindestbandbreite fallen
Über die derzeit noch niedrigen Mindestwerte sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller: "Das ist wie beim Mindestlohn - die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen." Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate. "Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich." Müller bezeichnete die Festlegung als einen Anfang. "Die Werte werden jährlich überprüft, die Datenraten dürften in den kommenden Jahren steigen."
Reaktionen von Branchenverbänden und Politik
Und was sagt die Telekommunikationsbranche? Fakt ist, dass die niedrigen Mindestwerte zum Up- und Download keinerlei Schweißperlen verursachen. In einer gemeinsamen Stellungnahme von Branchenverbänden wie VATM und Bitkom werden die Vorgaben für die Bandbreiten als "angemessen" bezeichnet.
Jürgen Grützner vom VATM betont, dass die Branche beim Netzausbau gut vorankomme. "Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen - das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft." Für einen beschleunigten Netzausbau sei aber wichtig, dass Genehmigungsverfahren verkürzt und Bürokratielasten abgebaut werden.
Aus dem Bundestag kamen positive Reaktionen. Der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik Außendorf, wertet das Recht als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sein Pendant in der oppositionellen Unionsfraktion, Reinhard Brandl (CSU), rechnet mit einem intensiven Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel." Den möglichen Einsatz von Satelliten-Internet sieht er skeptisch. Würde man es als Interimslösung akzeptieren, hätten Netzbetreiber ihm zufolge weniger Druck, auch dünn besiedelte Gegenden vollständig anzuschließen.
Branchenvertreter Grützner ist anderer Auffassung: Er fordert eine möglichst umfangreiche Verwendungsmöglichkeit von Satelliten-Internet, damit Bagger nicht extra für den Anschluss entlegener Höfe losgeschickt werden müssen und dadurch die für die Branche so wichtigen Baukapazitäten binden.