Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Provider wechseln, Handynummer behalten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bonn/Regensburg - Für die meisten Verbraucher ist die eigene Handynummer ein wertvoller Besitz. Wer den Provider wechseln möchte, kann in der Regel seine alte Handynummer problemlos in den neuen Vertrag mit übernehmen. Kostenlos ist dies allerdings nicht.

Surfflatrates, unbegrenzte SMS, Freiminuten ohne Ende: Angebote gibt es auf dem Mobilfunkmarkt wie Sand am Meer. Kein Wunder, dass mancher Verbraucher da in die Versuchung kommt, zu einem anderen Provider zu wechseln. Die eigene Rufnummer will dabei aber kaum jemand aufgeben - schließlich sind viele Handybesitzer schon seit Jahren unter derselben Ziffernfolge zu erreichen. Experten sagen: Das ist kein Grund, auf den Wechsel zu verzichten - denn das Gesetz ist hier auf der Seite des Verbrauchers.

Im Grunde ist der Providerwechsel mit Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, recht einfach. Bärbel Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, dem neuen Anbieter die Kündigung und das Beantragen des Nummernwechsels zu überlassen: "Das ist einfacher und verhindert beispielsweise, dass es mit den Datensätzen Probleme gibt." Denn wenn ein Kunde zum Beispiel Klaus-Peter Müller heißt, bei einem der beiden Mobilfunkunternehmen aber nur mit seinem Rufnamen angemeldet sei, könne es sonst zu Problemen kommen. Auch Namen mit Umlauten machen beim Abgleich von Datensätzen gerne mal Probleme. Kostenlos mitgenommen werden kann die Nummer meistens nicht: Der alte Provider darf dafür eine Gebühr verlangen.

Gesetz ist auf der Seite des Verbrauchers

Die größte Angst vieler Handybesitzer ist, nach einem Wechsel überhaupt nicht mehr erreichbar zu sein, weil der alte Anbieter die Nummer abschaltet, der neue sie aber nicht aktiviert. Das darf mit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 gilt, eigentlich nicht mehr passieren. "Wenn die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht gelingt, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet", erklärt René Henn von der Bundesnetzagentur. Das funktioniere in aller Regel auch gut. Falls es doch mal Probleme gibt, können Verbraucher sich direkt bei der Agentur beschweren. Ein Formular dazu steht unter http://dpaq.de/ilecW zum Download bereit.

Bei der Rufnummernmitnahme handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte wesentliche Nebenpflicht aus dem Vertrag, erklärt die Regensburger Rechtsanwältin Sabine Sobola: "Das ist ein einklagbarer Anspruch, der vor Gericht durchgesetzt werden kann."

Allerdings stehen Anwälte und Richter dann vor der schwierigen Frage, wie viel eine Rufnummer wert ist. "Da kann im Extremfall die ganze Geschäftsexistenz dranhängen", sagt Sobola. Auf der anderen Seite sei der Kunde ja weiter erreichbar, wenn auch unter einer anderen Nummer. Schadenersatz als Privatperson sei daher schwierig einzufordern, warnt Bärbel Steinhöfel. Welcher Schaden entsteht schließlich genau, wenn Freunde und Oma den Betroffenen zwischenzeitlich nicht erreichen? "Auf jeden Fall kann man aber damit drohen, damit die in die Puschen kommen", rät die Verbraucherschützerin.

Ohne Nummernportierung kein Wechsel!

Auch Sabine Sobola rät Kunden, deren alte Handynummer verschwunden ist, sich "so schnell wie möglich und auf allen Kanälen" an den Anbieter zu wenden - also per Telefon, E-Mail und Einschreiben. Wichtig sei, jenseits der Callcenter einen persönlichen Ansprechpartner zu finden, der sich verantwortlich fühle. Diesem müsse man dann die klare Bedingung stellen: Ohne Nummernportierung kein Wechsel! Wie lange der Provider für diese Aufgabe braucht, sei nicht so entscheidend: Nach dem Telekommunikationsgesetz ist die Erreichbarkeit über den alten Anbieter ja gewährleistet.

Seit Mai 2012 gibt der Gesetzgeber jedem Nutzer außerdem das Recht auf sofortige Rufnummernmitnahme. Er darf also seine bisherige Nummer aus einem noch laufenden Vertrag zu einem neuen Anbieter überführen. Den alten Vertrag muss er bis zum Ende der Laufzeit aber weiter bezahlen. "Weil manchen Kunden die Übersicht fehlt, wie teuer das wird, werden sie auf Anfrage vom Anbieter über alle bis zum Ende der Vertragslaufzeit auflaufenden Kosten informiert", sagt Bundesnetzagentur-Sprecher Henn.

Der bisherige Anbieter ist außerdem verpflichtet, seinem Kunden eine neue Nummer zuzuteilen. So muss dieser den alten Vertrag nicht nur bezahlen, sondern kann ihn auch nutzen.