Prepaid-Karten künftig nur mit Ausweis erhältlich
Stand: 27.06.2016
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Berlin - Zukünftig müssen sich Verbraucher beim Kauf einer Prepaid-Karte ausweisen. Die Neuerung stammt aus dem Anti-Terror-Gesetzespaket, das das Abgeordnetenhaus am Freitag in Berlin befürwortet hat. Zudem soll auch der Austausch von Geheimdienstinformationen mit anderen Nachrichtendiensten ausgebaut werden
Informationsaustausch
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in Zukunft gemeinsame Dateien mit "wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten" - insbesondere aus Nachbarstaaten und anderen EU- oder Nato-Ländern - einrichten können. Ziel ist, mehr Informationen über Terrorverdächtige zu teilen. Auch der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden in Deutschland soll ausgeweitet werden.
Prepaid-Handys
Künftig soll es nur noch dann möglich sein, eine Prepaid-Karte für ein Handy zu kaufen, wenn man ein Ausweisdokument vorlegt. Bereits heute müssen Telekommunikationsanbieter bestimmte Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum von Prepaid-Kunden erheben. Laut Regierung funktioniert die Prüfung der Identität bisher aber nicht. Polizei und Geheimdienste sehen es als Risiko, dass Terrorverdächtige und Kriminelle solche Handy-Karten auch anonym nutzen und nicht nachverfolgt werden können. Die Telekommunikationsfirmen bekommen eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, um ihre Prozesse an die neue Regelung anzupassen.
Die Spitzen von Union und SPD hatten sich erst Mitte April auf die Pläne geeinigt - als Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge in Paris und Brüssel. Das Gesetzesvorhaben soll den Bundesrat am 8. Juli, also in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, passieren. Zustimmungspflichtig ist es dort nicht. Politiker von Union und SPD verteidigten die Pläne als dringend notwendig für den Anti-Terror-Kampf. Hier dürfe es keinen Aufschub geben.
Linke und Grüne beschwerten sich dagegen vehement über die Eile im parlamentarischen Verfahren und zerpflückten das Paket. Die Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte, das Gesetz sei ein "weiterer Angriff auf die Grundrechte" und werde unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung "mal eben so" durch das Parlament "gepusht".
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sprach von einem unzureichenden Eilverfahren. Die Pläne seien unverhältnismäßig, verfassungswidrig, grundrechtsgefährdend und unbrauchbar für die Terrorbekämpfung. "Es ist eine Mogelpackung", sagte er an die Adresse der Koalitionäre. "Sie schreiben Anti-Terror drüber, aber es steht alles Mögliche drin." Deutliche Kritik kam auch von Datenschützern.