Pflicht zum Router-Kauf: Netzagentur ermittelt gegen Telekom
Stand: 30.04.2012
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Düsseldorf - Die Bundesnetzagentur geht Hinweisen nach, wonach die Deutsche Telekom beim Verkauf bestimmter Anschlüsse gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben soll. So habe das Unternehmen die Anschlüsse "Call&Surf IP" und "Entertain IP" nur verkauft, wenn der Kunde einen Router der Telekom benutzt, sagte ein Behördensprecher am Samstag.
Die Telekom bestritt, dass sie diese Anschlüsse an die Nutzung eigener Router koppelt. Es gebe nur eine entsprechende Empfehlung, sagte ein Sprecher. Die Telekom könne den vollen Leistungsumfang eines IP-Anschlusses nur garantieren, wenn alle Komponenten optimal zusammenpassten. Bei anderen Routern könne sie diese Garantie nicht geben.
Die "Wirtschaftswoche" schreibt, die Telekom habe ihrem Vertrieb mit Schreiben vom 3. März die Vorgabe gemacht, die beiden Anschlüsse nur zu vermarkten, "wenn der Kunde den passenden Router bestellt oder bereits im Bestand hat". Andernfalls dürfe "nur ein Standard- oder Universal-Anschluss angeboten werden". Eine solche Koppelung sei nach der Liberalisierung des Endgerätemarkts nicht erlaubt, sagte der Sprecher der Netzagentur.
Auf ihrer Internet-Seite empfiehlt die Telekom: "Achten Sie bei der Bestellung Ihres neuen IP-basierten Telekom-Anschluss Pakets darauf, ein entsprechendes Gerät mitzubestellen (z. B. Speedport W 921V)." Bei diesem WLAN-Router hatte die Telekom kürzlich vor einer Sicherheitslücke gewarnt.