Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Onlineshopping: Originalverpackung macht Rückgabe einfacher

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Mainz  - Die Verpackung von Einkäufen aus dem Internet sollten Verbraucher am besten noch einige Zeit aufbewahren. Damit wird es im Zweifelsfall leichter, die Ware nach einem Widerruf zum Händler zurückzuschicken. Verpflichtet sind Onlineshopper zum Aufbewahren aber nicht, sagt Sonja Guettat von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Ich muss nur dafür sorgen, dass das Produkt anständig verpackt zur Post kommt. Wie ich das genau mache, ist egal."

Etwas anders ist die Lage bei sehr großen Produkten, zum Beispiel einer Waschmaschine oder Möbelstücken. "Bei allem, was nicht zum Versand geeignet ist, muss sich der Verkäufer um die Abholung kümmern", erklärt Guettat. Für das Einpacken ist aber weiter der Käufer zuständig. Nur manche Händler nehmen ihm diese lästige Aufgabe ab. Die Verbraucherschützerin empfiehlt Onlineshoppern bei solchen Großeinkäufen, sich vorher nach der genauen Regelung zu erkundigen.

Unbesorgt wegwerfen können Verbraucher die Originalverpackung nach Ende der Widerrufsfrist, also 14 Tage nach Erhalt der Ware, oder wenn sie das Produkt auf jeden Fall behalten wollen. Bei manchen Produkten kann es allerdings auch sein, dass die Frist schon mit dem Öffnen der Verpackung endet. "Vorsichtig wäre ich bei allem, was in Klarsichtfolie eingeschweißt ist", rät Guettat und nennt zum Beispiel CDs und DVDs oder Lebensmittel. Als Faustregel gelte: "Man hat das Recht, etwas so zu überprüfen wie im Ladengeschäft. Da würden Sie ja auch nicht darauf kommen, die Folie abzureißen."