Onlineshopping: Originalverpackung macht Rückgabe einfacher
Stand: 23.11.2012
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Mainz - Die Verpackung von Einkäufen aus dem Internet sollten Verbraucher am besten noch einige Zeit aufbewahren. Damit wird es im Zweifelsfall leichter, die Ware nach einem Widerruf zum Händler zurückzuschicken. Verpflichtet sind Onlineshopper zum Aufbewahren aber nicht, sagt Sonja Guettat von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Ich muss nur dafür sorgen, dass das Produkt anständig verpackt zur Post kommt. Wie ich das genau mache, ist egal."
Etwas anders ist die Lage bei sehr großen Produkten, zum Beispiel einer Waschmaschine oder Möbelstücken. "Bei allem, was nicht zum Versand geeignet ist, muss sich der Verkäufer um die Abholung kümmern", erklärt Guettat. Für das Einpacken ist aber weiter der Käufer zuständig. Nur manche Händler nehmen ihm diese lästige Aufgabe ab. Die Verbraucherschützerin empfiehlt Onlineshoppern bei solchen Großeinkäufen, sich vorher nach der genauen Regelung zu erkundigen.
Unbesorgt wegwerfen können Verbraucher die Originalverpackung nach Ende der Widerrufsfrist, also 14 Tage nach Erhalt der Ware, oder wenn sie das Produkt auf jeden Fall behalten wollen. Bei manchen Produkten kann es allerdings auch sein, dass die Frist schon mit dem Öffnen der Verpackung endet. "Vorsichtig wäre ich bei allem, was in Klarsichtfolie eingeschweißt ist", rät Guettat und nennt zum Beispiel CDs und DVDs oder Lebensmittel. Als Faustregel gelte: "Man hat das Recht, etwas so zu überprüfen wie im Ladengeschäft. Da würden Sie ja auch nicht darauf kommen, die Folie abzureißen."