Onlineshopping dokumentieren - Ärger vermeiden
Stand: 23.11.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlinn - Wenn man beim Onlineshopping auf Nummer sicher gehen will, sollte man am besten die wichtigsten Bestellschritte dokumentiert. Beispielsweise sollte man die jeweiligen Internetseiten ausdrucken, empfiehlt der IT-Branchenverband Bitkom.
Auch das Sichern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Aufbewahren von Bestätigungsmails des Händlers gehört dazu. So haben Kunden bei Streitigkeiten mit dem Händler etwas in der Hand.
Grundsätzlich sollten Verbraucher im Zweifel ihr Widerrufsrecht nutzen: Binnen zwei Wochen dürfen sie die Ware an den Verkäufer zurückschicken. Der Händler muss dann den Kaufpreis erstatten und sogar die Rücksendekosten, wenn der Warenwert mehr als 40 Euro beträgt.
Nachrichten zum Thema
- Online-Shopping: Junge Menschen vertrauen auf Empfehlungen
- Online-Shopping mit dem Smartphone - Downloads dominieren
- Vorsicht beim Onlineshopping im EU-Ausland
- Online-Shopping soll mit "EU-Kaufrecht" sicherer werden
- Online-Shopping: Bei ausbleibender Ware sofort handeln
- Hackergefahr beim Online-Shopping - das BSI warnt