Online-Verschlüsselung soll besser werden
Stand: 19.11.2015
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Berlin - Auf dem IT-Gipfel in Berlin wurde jetzt die „Charta zur Stärkung der vertrauenswürdigen Kommunikation“ vorgestellt. Diese sieht vor, dass die Kommunikation im Netz zukünftig besser verschlüsselt werden soll. Die Erklärung wurde von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Stellvertretern der IT-Wirtschaft paraphiert, unter anderem auch von 1&1, der Deutschen Telekom und Web.de. "Wir stellen sichere Infrastrukturen zur Verfügung, um die eigene Identität im Netz besser zu schützen und sicher zu kommunizieren", schreibt die Charta vor.
Auch die Nutzung des neuen Personalausweises werde vereinfacht, heißt es. Die Verschlüsselung privater Kommunikation in der Breite solle zum Standard werden. "Wir wollen Verschlüsselungs-Standort Nr. 1 auf der Welt werden", lautete das gemeinsam gesetzte Ziel.
Ende-zu-Ende-Kommunikation
Die Charta-Unterzeichner bekennen sich zu einer besseren Nutzerfreundlichkeit oder zu mehr Aufklärung in Sachen Ende-zu-Ende-Kommunikation. Diese garantiert, dass die Nachricht sowohl unterwegs als auch auf den Servern des Providers chiffriert bleibt und nur auf dem Empfängergerät entschlüsselt werden kann.
E-Mails mit PGP verschlüsselt
Eine häufig verwendete Verschlüsselungstechnik für E-Mail ist PGP - das steht für "Pretty Good Privacy" (Ziemlich gute Privatsphäre). Dieses Programm gibt es schon seit 1991. Web.de und GMX ermöglichen ihren Nutzern seit August diesen Jahres den Versand sicher verschlüsselter E-Mails mit PGP.
Verschlüsselung weiterhin diskutiert
Das Thema Verschlüsselung ist ein Streitthema zwischen Datenschützern und Befürwortern einer weitreichenden Internet-Überwachung. "Das Spannungsverhältnis ist nicht neu", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Grundlage des Regierungshandelns sei weiterhin der Krypto-Eckpunkte-Beschluss aus dem Jahr 1999. In dem Papier war die "gezielte Schwächung oder Regulierung von Verschlüsselungstechniken" abgelehnt worden. Gleichzeitig wurde verlangt, dass durch die Verbreitung starker Verschlüsselungsverfahren die gesetzlichen Befugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden zur Telekommunikationsüberwachung nicht ausgehöhlt werden dürften.