Online-Shopping: Gesamtpreis muss künftig angezeigt werden
Stand: 12.07.2012
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Hamburg - Zukünftig soll das Online-Shopping kundenfreundlicher werden. Online-Händler müssen ab dem 1. August den Gesamtpreis des Artikels inklusive aller weiteren Kosten übersichtlich vor dem Absenden der Bestellung anzeigen. Dies berichtet die Zeitschrift "Computerbild" in ihrer aktuellen Ausgabe (15/2012). Wenn der Kauf per Mausklick auf eine Schaltfläche erfolgt, muss dieser Button eindeutig beschriftet sein, beispielsweise mit dem Hinweis "zahlungspflichtig bestellen".
Vertraut machen sollte man sich auch mit den Rücksendebedingungen, empfehlen die "Computerbild"-Experten. Mache ein Käufer vom Rückgaberecht Gebrauch und schicke den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurück, müsse der Händler zusätzlich zum Produktpreis auch die Hin- und Rücksendekosten erstatten. Einige Online-Händler schlössen dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Unrecht aus, berichtet die Zeitschrift. Ebenso seien Schäden beim Versand Sache des Händlers. Die AGB-Klausel eines Lieferdienstes, derzufolge Schadenersatzansprüche verfallen, wenn der Schaden nicht schon beim Empfang gemeldet wird, sei ungültig.
Lieferungen sollten immer genau kontrolliert werden. Sendet der Händler statt eines neuen Geräts einen Artikel mit deutlichen Spuren früherer Nutzung, liege klar ein Mangel vor. Dann sollte der Kunde dem Verkäufer eine schriftliche Frist setzen, das richtige Produkt zu liefern. Eine andere Alternative sei, das Gebrauchtgerät zu behalten und den Kaufpreis angemessen zu mindern oder innerhalb von zwei Wochen per Widerruf vom Kauf zurückzutreten, erläutern die "Computerbild"-Experten.