Online-Shopping: Bei ausbleibender Ware sofort handeln
Stand: 22.09.2011
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Berlin - Schnelles Handeln ist gefragt: Wenn ein Online-Shop nicht innerhalb der angegebenen Frist liefert, sollte der Käufer die Ware schriftlich anmahnen. Auch wer den Verdacht hat, einem Betrüger aufgesessen zu sein, spricht am besten so schnell wie möglich mit seiner Bank, damit diese das Geld gegebenenfalls zurück bucht. Parallel sollte der Käufer Anzeige erstatten. Dazu rät die Zeitschrift "Chip Test & Kauf" (Ausgabe 10/11 2011).
Weil es schwer bis unmöglich ist, Überweisungen zurückzuholen, sollten Käufer am besten per Rechnung oder Nachnahme zahlen, raten die Experten. Eine weitere relativ sichere Variante ist der Bankeinzug. Hier kann der Käufer bei Problemen widersprechen und die Lastschrift zurückgeben.
Ärger sparen können sich Verbraucher auch, wenn sie vor der Bestellung die Seriosität des Shops richtig einschätzen. Gibt es kein Impressum und keine Kontaktangaben, sollte man nicht bestellen. Sicher geht, wer im Internet nach Kundenbewertungen oder Kommentaren zu dem Shop sucht.
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