Online-Shopping: B-Ware kann sich lohnen
Stand: 29.06.2016
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Berlin - Im Internet gibt es für Online-Shopper immer ein Schnäppchen zu schlagen. Vor allem Anbieter im Netz bieten viele Marken-Artikel zu günstigen Preisen an. Oft handelt es sich bei diesen Produkten um B-Ware. "Die Produkte sind Neuwaren mit Fehlern", erklärt Oliver Prothmann vom Bundesverband Onlinehandel (BVOH) in Berlin. Kleine Macken wie eine beschädigte Verpackung, Krater oder Verfärbungen senken so die Preise für Elektrogeräte, Schuhe oder auch Designer-Kleidung.
Zweitshops für B-Ware
Immer mehr Händler verkaufen nicht nur Neuware. Sie eröffnen im Internet einen weiteren Shop, in dem sie reduzierte Ware verkaufen - in nahezu allen Bereichen. Teilweise richten sie dafür auch einen Account auf Verkaufsplattformen ein. Wer Ware anbietet, sollte immer eine eindeutige Darstellung des Produktes in Wort und Bild wählen, empfiehlt Prothmann. Die Beschreibung müsse auch etwas über den jeweiligen Zustands verraten. Ist dieser nicht ganz klar, sollten Interessierte vor dem Kauf den Händler kontaktieren.
Bis zu 50 Prozent Sparpotenzial
Oft handelt es sich um Versandrückläufer - also Produkte, die ein Kunde als Neuware im Internet per Mausklick kauft und nach dem Auspacken zu Hause wieder zurückschickt. Beispielsweise weil ihm die Ware nicht gefallen oder gepasst hat. Der Händler will das Produkt dennoch verkaufen und bietet es mit einem Rabatt erneut an.
Unter dem Strich kann sich der Erwerb von geöffneten oder gebrauchten Artikeln für Verbraucher rechnen. Bei technischen Geräten sind nach BVOH-Angaben zwischen 20 und 30 Prozent, bei Kleidung sogar bis zu 50 Prozent Rabatt möglich. Handelt es sich um topaktuelle Ware, können die Preisnachlässe kleiner ausfallen.
Kleingedruckte lesen
Wer B-Ware online bestellt, sollte neben der Produktbeschreibung vor allem auf die Gewährleistungsrechte achten - im Kleingedruckten beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Prinzipiell gilt: Das Produkt kann man in den ersten zwei Wochen nach Zustellung wieder zurückschicken. Gründe für das Zurückschicken des Produkts muss der Kunde nicht nennen.
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Produkt einen nicht angegebenen Mangel hat, kann der Kunde die Ware reklamieren. Dafür hat er regulär zwei Jahre Zeit. Theoretisch gebe es auch ein Garantieversprechen für ein Produkt - etwa eine Zufriedenheits- oder Reparatur-Garantie. Das jedoch ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und soll dazu beitragen, das Vertrauen eines Kunden gegenüber eine bestimmte Ware oder Marke zu stärken. Doch darauf besteht laut Prothmann kein gesetzlicher Anspruch - es zählen also die Vertragsbedingungen.
Auf welche Ware Händler häufig Rabatte geben
Neuware wird manchmal auch vergünstigt angeboten. Dann ist sie entweder noch originalverpackt, oder es handelt sich um bereits geöffnete neue Ware ohne Mängel. Neuware heißt nicht neue Modelle. "Auch mehrere Jahre alte Ware kann Neuware sein", sagt Oliver Prothmann vom Bundesverband Onlinehandel (BVOH) in Berlin.
Refurbished Produkte sind erneuerte überholte Ware. In diesem Fall haben Hersteller oder Händler den Artikel überarbeitet und gereinigt sowie fehlerhafte Teile ausgetauscht und den Packungsinhalt vervollständigt.
Gebrauchte Waren sind Produkte, die bereits benutzt wurden. Sie können also Gebrauchsspuren aufweisen. Teilweise bieten Händler auch defekte Artikel an - doch das ist mehr für Bastler geeignet.