Online-Shopper genießen besondere Rechte
Stand: 24.12.2010
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Stuttgart/Kehl - Anders als beim Einkauf in einem Geschäft kann man im Internet weder Produkte anfassen noch den Verkäufer in Augenschein nehmen. Verbraucher dürfen deshalb online oder am Telefon erstandene Artikel binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. So sieht es das Fernabsatzgesetz vor. Die Frist beginnt frühestens mit dem Eintreffen der Waren, bei Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss, erläutert das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg.
Versäumt es der Verkäufer, den Verbraucher vor oder unmittelbar nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Gar keine oder eine nicht ordnungsgemäße Belehrung führt dazu, dass der Käufer ein unbefristetes Recht erhält, das Produkt zurückzugeben.
Wenn man Ware nicht behalten möchte, schickt man sie am besten zurück. So wird der Widerruf automatisch wirksam. Es reicht, das Produkt rechtzeitig vor Ablauf der zwei Wochen abzusenden. Zwar kann man seinen Rücktritt zunächst auch formlos erklären, zum Beispiel per E-Mail. Es gibt aber auch Händler, die statt des Widerrufsrechts nur ein sogenanntes Rückgaberecht einräumen. In diesem Fall kann man den Rücktritt nur erklären, indem die Ware fristgemäß zurückgeschickt wird. In jedem Fall sollte man die Lesebestätigung der E-Mail, einen Einschreibbeleg oder den Paketeinlieferungsschein aufbewahren.
Grundsätzlich steht dem Verbraucher nach Rückgabe die Erstattung des vollen Kaufpreises zu. Die Kosten für die Rücksendung hat bis zu einem Warenwert von 40 Euro der Käufer zu tragen, bei Beträgen darüber der Verkäufer.
Aber auch beim Online-Shopping gibt es keine Regel ohne Ausnahmen: Die 14-Tages-Frist gilt zum Beispiel nicht bei schnell verderblichen Lebensmitteln, einem bestellten Catering, entsiegelten Datenträgern mit Musik oder Spielen und bei Waren, die speziell für den Kunden angefertigt worden sind. Auch bei Versicherungen und Buchungen von Hotels, Pauschalreisen, Mietwagen, Veranstaltungen oder Fahrkarten hat der Verbraucher den Angaben zufolge kein Rückgaberecht.
Kommt es zum Konflikt mit einem Online-Händler, können sich Verbraucher an verschiedene Beschwerde- und Schlichtungsstellen wenden. Dazu gehört das von der EU und deutschen Ministerien unterstützte Europäische Verbraucherzentrum in Kehl und Kiel. Auf dessen Seiten ist auch ein Formular verfügbar, über das man sich zum Beispiel über Händler beschweren kann. Für Beratungen und Beschwerden stehen auch die Verbraucherzentralen oder bei schwerwiegenderen Fällen der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftkriminalität (DSW) zur Verfügung.