Online-Reiseportale dürfen keine täuschenden Warnhinweise zeigen
Stand: 12.11.2015
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Berlin - Immer mehr Urlauber buchen ihre Reise im Internet. Um bestens geschützt in den Urlaub zu fliegen, bieten viele Reiseanbieter ihren Kunden Zusatzversicherungen an. Doch das Landesgericht Berlin hat nun entschieden, dass Online-Reiseanbieter ihre Nutzer nicht mit irreführenden Warnhinweisen zum Abschluss von gebührenpflichtigen Versicherungen drängen dürfen.
In dem konkreten Fall ging es um das Portal Fluege.de. Das Landesgericht erachtete mehrere Aussagen auf der Seite als nicht zulässig (Az.: 05 O 911/15): So tauchte die Mahnung «Achtung - nicht empfehlenswert» auf, wenn Kunden keine Umbuchungsmöglichkeit und keine Reiseversicherung mitbuchten.
Stornierungskosten: 100 Prozent
Außerdem erklärte das Portal, Stornierungen könnten mit Kosten von bis zu 100 Prozent des Ticketpreises verbunden sein. Das ist falsch, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt, der in dem Fall geklagt hatte. Reisende bekommen nämlich zumindest die Kosten für Steuern und Gebühren zurück. Zur Reiseversicherung hieß es auf der Seite: "Volles Risiko ohne Reiseschutz!" Das ist ebenfalls nicht korrekt. Denn zum Beispiel für einen Rücktransport bei Krankheit zahlt auf innerdeutschen Flügen ohnehin die gesetzliche Krankenversicherung.
Fluege.de verlangte für die Zahlung mit einer Visa-Karte zudem eine Gebühr von sieben Euro. Zu viel, entschied das Gericht. Der Betrag übersteige die Kosten, die dem Kreditkartenunternehmen anfielen.