Online ausweisen: Nur geprüfte Lesegeräte sind sicher
Stand: 30.06.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Der neue elektronische Personalausweis ist nicht nur handlicher geworden, sondern wurde auch an das digitale Zeitalter angepasst. Mithilfe eines Lesegerätes können sich Bürger damit auch online ausweisen. Aus Sicherheitsgründen sollten Verbraucher aber nur Katenlesegeräte nutzen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kontrolliert worden sind, rät die Behörde. Geprüft sind die Geräte nach der Technischen Richtlinie TR-03119 und erkennbar an dem BSI-Siegel "BSI TR-03119". Weitere Indizien sind die achtstellige Nummer des Prüfzertifikats und ein klar erkennbarer Bundesadler.
Grundsätzlich haben Anwender drei Lesegerät-Ausführungen zur Auswahl: Basisleser, Standardleser und Komfortleser. Alle unterstützen die Online-Ausweisfunktion. Allerdings verfügt der Basisleser über keine eigene Tastatur. Sicherheitscodes werden über eine Bildschirmtastatur oder die Tastatur des Computers eingegeben. Ist der Rechner mit Schadsoftware infiziert, könnten sie mitgelesen werden. Standardleser haben ein eigenes Tastenfeld, was diese Gefahr weitgehend ausräumt.
Am sichersten ist laut BSI der Komfortleser. Geräte mit dieser Bezeichnung haben nicht nur eine eigene Tastatur, sondern auch ein eigenes Display und einen Sicherheitschip im Lesegerät. Außerdem unterstützen sie die elektronische Unterschriftsfunktion mit einer kontaktlosen Chipkarte. Die Lesegeräte kosten, je nach Ausstattung, zwischen rund 25 und 120 Euro. Es gibt auch drahtlose Modelle mit Bluetooth-Funkübertragung.
Auf der Webseite "Personalausweisportal.de" des Bundesministeriums des Inneren gibt es für Interessenten eine Liste mit Hinweisen zu geeigneten Lesegeräten mit BSI-Siegel.