Neues Leistungsschutzrecht: Blogger müssen nicht zahlen
Stand: 29.08.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
München/Berlin - Auch zukünftig sollen Blogger, Verbände, Vereine und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer nichts zahlen müssen, wenn sie in Blogs oder auf ihren Homepages journalistische Texte nutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen.
Nach dem geänderten Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht, das am Mittwoch dem Bundeskabinett vorliegt, sollen Lizenzgebühren nur "die Anbieter von Suchmaschinen" zahlen sowie die Anbieter von ähnlichen Diensten im Netz, "die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten", berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Mittwochausgabe. Die Verlinkung und "Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit"' bleibe auch für Suchmaschinen künftig kostenlos.
Verleger wehren sich seit Jahren gegen die "unentgeltliche Ausnutzung" ihrer Angebote im Internet. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung heißt es: "Wir streben die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an." Seitdem wird über die Ausgestaltung gestritten. Ein früherer Gesetzentwurf war im Internet scharf angegriffen worden, weil befürchtet wurde, dass auch Privatblogger, die ein paar Artikel zitieren und verlinken, abkassiert werden sollen.
Nachrichten zum Thema
- "Wir sind die Urheber" - Künstler starten Appell
- Internet-Nutzer antworten auf Appell der Urheber
- Urheberrecht im Internet - Scharfe Kritik an Regierung
- Fairer Ausgleich zwischen Urheber und Nutzer ist möglich
- Urheberrecht im Netz: Google und Co. sollen an Verlage zahlen
- Urheberrecht: Inhalte-Anbieter kritisieren Justizministerin