Neues Gesetz zur Haftung im offenen WLAN gefordert
Stand: 28.06.2012
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Berlin - Die Piratenpartei hat die Bundesregierung aufgefordert, sich den Gesetzesvorschlag von Netzaktivisten zur Neuregelung der Haftung in offenen WLAN-Netzen zu eigen zu machen. Der Vereins Digitale Gesellschaft hat vorgeschlagen, dass Gastronomen und andere Betreiber offener WLANs zukünftig nicht mehr für illegales Netzverhalten ihrer Gäste bestraft werden können. "Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Gesetzesentwurf möglichst schnell umzusetzen", hieß es in einer Mitteilung der Partei am Mittwoch in Berlin.
Bislang gehen Café- und Gaststättenwirte sowie Hoteliers ein Risiko ein, wenn sie ein offenes WLAN anbieten. Denn falls jemand ohne ihr Wissen die Internetverbindung auf illegale Weise nutzt und zum Beispiel das Urheberrecht verletzt, müssen sie mit hohen Geldbußen und weiteren Strafen rechnen.
In solchen Fällen werden die WLAN-Betreiber haftbar gemacht, weil es für Geschädigte und Ermittler oft nicht möglich ist, einen Verursacher der Straftaten zu ermitteln. Diese sogenannte Störerhaftung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Mai 2010 bestätigt. Mit dem neuen Entwurf des Vereins Digitale Gesellschaft würden Gewerbetreibende mit kommerziellen Internetprovidern und Anbietern von DSL-Zugängen ins Netz haftungsrechtlich gleichgestellt.