Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Neue Regeln beim Umzug für Internet- und Telefonanschluss

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Düsseldorf - Wer seinen Telefon- oder Internetanschluss beim Umzug mitnimmt, muss laut dem neuen Telekommunikationsgesetz keine Verlängerung der Vertragslaufzeit mehr hinnehmen. Der Anbieter kann für den Umzug jedoch ein Entgelt verlangen. Dieses darf jedoch nicht höher sein als die Gebühr für eine Anschluss-Neuschaltung, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Können die vertraglich vereinbarten Leistungen, zu denen zum Beispiel die Geschwindigkeit der Internetverbindung zählt, am neuen Wohnort nicht erbracht werden, kann der Verbraucher mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende vorzeitig kündigen. Das gilt auch bei einem Umzug ins Ausland. Noch schneller ist der Ausstieg möglich, wenn eine kürzere Frist vereinbart wurde.

Ausreichend Zeit einplanen

In jedem Fall müssen sich Kunden vor ihrem Umzug rechtzeitig kümmern. Die Verbraucherschützer empfehlen, den Anbieter über den Termin des Umzugs zu informieren und dabei nachzufragen, ob es möglich ist, den Anschluss mitzunehmen. Ratsam sei, eine dreiwöchige Frist für die Beantwortung zu setzen. Kann der Provider den Vertrag nicht weiter erfüllen, darf der Kunde kündigen. Bei dieser Gelegenheit kann der Kunde auch gleich die Umschaltung des Anschlusses am Umzugstag beantragen.