Neue EU-Rechte für Telefon- und Internetkunden: Umsetzung hinkt
Stand: 25.05.2011
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Brüssel - Bürgern der Europäischen Union stehen von heute an neue Rechte rund um Internet, Handy und Festnetz zu. Am Mittwoch endete die Frist, bis zu der alle EU-Mitgliedsstaaten Verbraucher und deren Daten besser schützen müssen. Die meisten Länder, auch Deutschland, hinken allerdings hinterher und haben das EU-Gesetzespaket noch nicht im eigenen Land umgesetzt. Nach den neuen Regelungen müssen zum Beispiel Festnetz- und Handyanbieter innerhalb eines Werktages gewechselt werden können - ohne dass die Telefonnummer geändert werden muss.
Auch die Regeln für den Datenschutz werden strenger: Anbieter dürfen nur noch Informationen über ihre Kunden speichern, die für den gebuchten Service nötig sind. Greifen sie auf mehr Daten zu, bedarf es der Zustimmung vom Kunden.
Die neuen Regeln begrenzen nach Angaben der EU-Kommission außerdem die Vertragslaufzeit für Telefon-Erstverträge auf 24 Monate. Betreiber sind außerdem verpflichtet, Verträge über zwölf Monate anzubieten. Daneben wird die Pflicht der Unternehmen ausgeweitet, ihre Kunden aufzuklären. Hier geht es etwa um die Qualität der Datenübertragung, also beispielsweise die Geschwindigkeit, mit der Internetseiten aufgerufen oder Daten heruntergeladen werden können.
In Zukunft seien auch Warteschleifen für Festnetz und Mobilfunk grundsätzlich kostenlos, wie der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber hervorhob. Dieses gelte auch bei Sonderrufnummern wie 0190 und 0180. Daneben werde der Anbieter in Zukunft verpflichtet sein, beim Umzug eines Kunden die Leistungen ohne Änderung der Vertragslaufzeit fortzuführen.
Deutschland ist längst nicht soweit: "Wir arbeiten daran", sagte ein EU-Diplomat in Brüssel. Im Sommer könnte es klappen. Nur Dänemark und Estland haben bisher die neuen Telekommunikationsgesetze vollständig umgesetzt. In Großbritannien und Luxemburg gelten sie zum Teil. Bieten die Länder Verbrauchern künftig keinen besseren Schutz, kann die EU-Kommission ein Bußgeld fordern.