Nachbesserungen bei Datenschutz für Mitarbeiter gefordert
Stand: 18.05.2011
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Berlin - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnet die geplante Novelle zum Schutz von Mitarbeiterdaten als unzureichend. "Ich sehe in diesem Entwurf tatsächlich viele positive Ansatzpunkte für den Schutz der Beschäftigtendaten", so Schaar am Mittwoch auf einem Datenschutzkongress in Berlin. Jedoch seien manche Fragen nicht befriedigend gelöst.
Schaar kritisierte etwa die mögliche Ausweitung der offenen Videoüberwachung. Am Montag beschäftigt sich der Innenausschuss des Bundestages mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes.
Schaar verwies auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes in deutschen Unternehmen. Ein großer Teil des Erfolgs der deutschen Wirtschaft sei gerade auf stabile, längerfristige Arbeitsbeziehungen zurückzuführen. Die "starke Bindung des Betroffenen an den Betrieb" bedürfe eines besonderen Schutzes der sich ansammelnden Daten, sagte Schaar. Schließlich sage die Nutzung des Handys im Außendienst oder des Computers im Büro viel über den Menschen aus.
Mit Blick auf die derzeit laufende Volkszählung sagte der Datenschutzbeauftragte, dem einzelnen stehe nicht die vollständige Kontrolle seiner Daten zu. Aber man sollte wissen dürfen, was mit seinen Daten geschehe. Die Verarbeitung müsse fair und verhältnismäßig sein. Das gelte auch für die Wirtschaft, sagte Schaar.