Nach EuGH-Urteil Zweifel an Vorratsdatenspeicherung
Stand: 09.04.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, bezweifelt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung, dass ein nationales Gesetz noch Sinn hat. "Die Richtlinie ist von Beginn an für nichtig erklärt worden", sagte sie der "Berliner Zeitung" (Mittwoch). "Jetzt muss der europäische Gesetzgeber klären, wie er damit umgehen will - ob es also zu einer neuen Richtlinie kommen soll und wenn ja in welcher Ausgestaltung."
Sie halte es "für geboten, dass man mit einer nationalen Regelung wenn überhaupt abwartet, bis sich der europäische Gesetzgeber dazu positioniert hat", fügte Voßhoff hinzu. "Dann wird man feststellen, ob ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch sachgerecht ist." Das Urteil sei "eine deutliche Stärkung der Bürgerrechte", betonte die oberste deutsche Datenschützerin.
Bundesregierung soll komplett auf Vorratsdatenspeicherung verzichten
Der Chef der Linkspartei, Bernd Riexinger, verlangte von der großen Koalition, komplett auf Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. "Der EuGH hat den Regierungen eine Vorfahrtsregel für die Bürgerrechte ins Stammbuch geschrieben", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe, Mittwoch). "Die Bundesregierung sollte das Urteil nicht verwässern. Die Vorratsdatenspeicherung muss vollständig kassiert werden."
Zukunft der massenhaften Datensammelei offen
Nach dem Luxemburger Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom Dienstag ist offen, ob die massenhafte Sammlung von Kommunikationsdaten in Deutschland und Europa noch eine Zukunft hat. Das EU-Gesetz verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof.