Musikstreaming-Dienste: Mängel in den Nutzungsbedingungen
Stand: 27.06.2013
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Berlin - Musikstreaming-Dienste überzeugen nach einer neuen Untersuchung der Stiftung Warentest beim Klang nahezu durchgehend, haben aber teils erhebliche Mängel bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das geht aus einem Test hervor, den die Verbraucherschutz-Stiftung in der neuen Ausgabe ihrer Zeitschrift "Test" veröffentlichte. Dafür nahm sie neun deutschsprachige Dienste für Musikstreams unter die Lupe.
Bei Streaming-Diensten können angemeldete Nutzer über eine Internetverbindung aus einer Datenbank Musik auswählen und anhören. Die Titel werden nicht gekauft und auf den Geräten der Nutzer gespeichert, sondern nur für den "Live-Konsum" bereitgestellt. Die Angebote sind bis auf eine Ausnahme kostenpflichtig und funktionieren nach dem Abo-Prinzip.
Die Musikqualität war den Testern zufolge bei allen neun Anbietern überzeugend. Zwei lieferten bei der Wiedergabe an stationären Rechnern indes "nur" eine gute, keine sehr gute Qualität. Mehrfach entdeckten die Experten allerdings Mängel in den Nutzungsbedingungen - also Klauseln, die die Verbraucher unzulässig benachteiligen. Ein Anbieter fiel demnach durch seinen mangelnden Datenschutz auf.