Musikdienste im Netz: Online kaufen - online speichern
Stand: 18.11.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Berlin - Der Internetgigant Google hat jüngst seinen lang erwarteten Musikdienst gestartet. In Deutschland ist das Angebot allerdings noch nicht verfügbar. Doch auch andere Online-Dienste laden dazu ein, Musik zu kaufen, zu hören und sie auch zu speichern. Fragen und Antworten zum Thema:
Wo kann ich im Internet Musik kaufen?
Die Zahl der Anbieter ist groß: Laut Bundesverband Musikindustrie gibt es in Deutschland mehr als 40 legale Anbieter für Musik-Downloads. Platzhirsch ist demnach der iTunes-Store von Apple, gefolgt vom Onlinekaufhaus Amazon und der Deutsche-Telekom-Tochter Musicload.
Was bieten sogenannte Streamingdienste?
Immer populärer werden Streamingdienste. Dabei laden die Nutzer Musik nicht mehr auf ihren Computer hinunter, sondern hören sie live aus dem Internet. Das funktioniert genauso von klassischen PCs wie von Smartphones und anderen Geräten wie Tablet-Computern. Die Dienste sind sehr unterschiedlich gestaltet: Teils können Nutzer konkrete Lieder auswählen, teils schlagen die Dienste Musik vor, die dem Nutzer gefallen könnte.
Wie teuer ist Musik aus dem Internet?
Die Preise sind von Onlineshop zu Onlineshop unterschiedlich. Meistens kostet Musik zum Download etwas weniger als auf CD. Streamingdienste sind teilweise kostenlos, bieten dann die gespielten Lieder aber auch zum Kauf als Download an. Auch lassen sich hier meist nicht direkt Lieder auswählen, sondern nur die Musikrichtung vorgeben. Einige Streaminganbieter bieten auch Flatrates, also Musik zu einem Festpreis pro Monat. Hier können die Nutzer meist exakt wählen, was sie hören möchten - die Musik ist dann aber immer nur bei einer bestehenden Internetverbindung verfügbar.
Kann ich die gekauften Lieder dann weitergeben?
Grundsätzlich nein. Wer urheberrechtlich geschützte Musik kauft, darf Kopien davon nicht weiterverkaufen oder weiterverschenken. Erlaubt ist in Deutschland hingegen die sogenannte Privatkopie. Das bedeutet, dass Nutzer Musik etwa auf ihren Computer herunterladen und dann auf ihr Smartphone kopieren dürfen. Auch das Brennen auf CDs ist - für die private Nutzung - in Ordnung. Nicht erlaubt sind Privatkopien bei Musikstücken mit Kopierschutz: Dieser darf auch für private Zwecke nicht geknackt werden. Umstritten ist, ob Käufer digitaler Musik diese weiterverkaufen dürfen, wenn sie die Lieder bei sich löschen - als würden sie eine CD weiterverkaufen, die sie dann auch nicht mehr selbst hören können.
Was bringt mir das Speichern meiner Musiksammlung in der Wolke?
Vergleichsweise neu sind sogenannte Cloudangebote für digitale Musikspeicher im Netz. Die funktionieren quasi wie eine externe Festplatte, die ins Internet ausgelagert ist. Speichern lassen sich dort genauso neu gekaufte Lieder wie die bereits vorhandene Musiksammlung. Auf ihre Musik können Nutzer dadurch von überall (wo sie einen Internetzugang haben) zugreifen - etwa per Computer, Smartphone oder Tablet-PC. Meist lässt sich dabei festlegen, welche Lieder auch offline verfügbar sein sollen.
Wie sollte ich meine digitale Musiksammlung sichern?
Das Gefährliche an digitalen Musiksammlungen ist, dass sie durch technische Probleme verloren gehen können - etwa wenn die Festplatte eines Computers kaputt geht. Nutzer sollten von ihrer Musik daher wie von allen Daten Sicherheitskopien machen. Dabei helfen können die Clouddienste - denn sie legen Kopien der Daten im Internet an. Dafür müssen Nutzer allerdings dem Anbieter vertrauen. Weitere Möglichkeiten sind das Sichern der Musikdaten auf einer externen Festplatte oder auf DVDs. Am sichersten ist es, immer gleich mehrere Wege der Datensicherung zu beschreiten.