Musik-Downloads: Kopierschutz darf nicht umgangen werden
Stand: 17.11.2010
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Berlin - Man darf legale Musik-Downloads nicht vervielfältigen, wenn damit ein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Für die Plattenfirma könnte dies ein Grund zur Abmahnung sein, warnt der Rechtsanwalt Philipp Schröder aus Berlin. Dies sei bei selbst aufgenommenen Liedern auf Kassette früher anders gewesen. "Solange die Kopie nur für den privaten Gebrauch anfertigt wird, macht sich der Hörer dadurch aber nicht strafbar ."
Gängig beim Herunterladen von Musik ist das DRM-Verfahren, mit dem die Nutzung und Verbreitung von digitaler Musik kontrolliert werden soll. "Wird Musik mit Kopierschutz versehen, erfährt der Musikfreund bereits beim Kauf, wie viele Privatkopien er machen darf", erklärt Schröder. Musikportale haben das meist in den AGBs festgeschrieben. Das bedeutet: Hörer dürfen die heruntergeladene Musik begrenzt kopieren, aber nicht wenn sie damit den Kopierschutz umgehen.
Genau das passiert oft über Programme, die Musikaufnahmen beim Abspielen mitschneiden. Ob solche Aufnahme-Software erlaubt ist, sei noch eine Grauzone: "Klarheit wird es erst mit einem Gerichtsurteil geben", sagt Schröder. Ein Umgehen bedeute jedes Ausschalten oder Manipulieren von technischen Schutzmaßnahmen. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, lässt also am besten die Finger von solchen Aufnahme-Programmen.
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