Mehr Transparenz für Internetkunden
Stand: 16.06.2016
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Berlin - Telefon- und Internetanbieter werden zukünftig transparenter gegenüber ihren Kunden sein müssen. Verbraucher sollen ausführlicher über ihre Verträge in Kenntnis gesetzt werden und zudem einen Anspruch auf Auskunft über die wirklich vorherrschenden Übertragungsraten erhalten. Hierfür hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur abgesegnet. Demnach sind Firmen noch vor Vertragsabschluss dazu verpflichtet, ihre Kunden verständlich über die grundlegenden Vertragsinhalte wie Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist zu informieren.
Die Rechte der Verbraucher sollen damit gestärkt werden. So könnten Kunden damit leichter das für sie passende Angebot finden und Abweichungen vom Vereinbarten besser kontrollieren können, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).
Laut Bundesnetzagentur hat eine Mess-Studie breitbandiger Internetzugänge ergeben, "dass es in dieser Hinsicht über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg eine deutliche Diskrepanz gibt". Eine Analyse habe gezeigt, dass die Anbieter "gar keine oder nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren Datenübertragungsrate machen". Der Kunde wisse deshalb nicht, mit welcher Leistung er konkret rechnen könne. Die Agentur hat für Nutzer eine Überprüfungsmöglichkeit ins Netz gestellt, auf die die Anbieter ihre Kunden künftig hinweisen müssen.
Der Bundestag muss sich nun noch mit der Verordnung befassen, anschließend kann sie nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten.