Mehr Entschädigung für Kosten der Telefonüberwachung
Stand: 19.12.2008
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Berlin - Für die Kosten, die bei der Telefonüberwachung oder der polizeilichen Abfrage von Verbindungsdaten entstehen, erhalten Telekommunikationsfirmen künftig eine höhere Entschädigung vom Staat. Die bislang gezahlten Summen würden von vielen Unternehmen als "nicht mehr angemessen" kritisiert, heißt es in der Begründung eines Gesetzes, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Die Neuregelung sieht mehr als 20 verschiedene Pauschalen für die unterschiedlichsten Leistungen oder Auskünfte vor.
Der Branchenverband BITKOM hält die neuen Pauschalen aber noch immer nicht für ausreichend. "Die Regelung geht in die richtige Richtung, deckt aber längst nicht alle Ausgaben der Unternehmen für die öffentliche Sicherheit ab", sagte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Über Regelungen zu den Investitionskosten für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung soll frühestens im kommenden Jahr entschieden werden. Seit Anfang 2008 sind Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern. Umstritten ist allerdings, wer die dafür notwendige Technik bezahlt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Oktober einem Eilantrag der britischen BT-Gruppe stattgegeben. Deren deutsche Tochterfirma hatte sich geweigert, die entstehenden Investitionskosten selber zu übernehmen.