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Leistungsschutzrecht: Blogger bangen um ihre Freiheiten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Liest man sich dieser Tage durch Blogs und Twitter, bekommt man den Eindruck, es ginge um nicht weniger als das Überleben des freien Internets. Das neue Leistungsschutzrecht sorgt im Netz für Bedrohungsszenarien. Von "Todesstoß", "Büchse der Pandora" und "Melkmaschine" für Internetriesen und Nutzer ist die Rede. Es geht um die Frage: Dürfen Blogger weiterhin kostenfrei aus Zeitungsartikeln zitieren und sie auf Plattformen verlinken?

Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll die Rechte von Verlegern stärken. Es räumt ihnen ein alleiniges Recht ein, ihre Zeitungsartikel zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Andere Nutzer müssten dafür künftig eine Lizenz zahlen - wenn sie mit ihrer Webseite ein Geschäft machen.

"Damit können wir uns endlich zur Wehr setzen"

Ein Vorschlag, der in Verlagskreisen durchaus gut ankommt. "Damit können wir uns endlich zur Wehr setzen", kommentierte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen.
Nutznießern, die Angebote kommerziell verwerteten, ohne dafür zu bezahlen, könne man sich so erwehren.

Blogger fürchten dagegen eine Abmahnwelle durch Verlage. Denn kaum einer der Schreiber kommt auf seiner Webseite zum Beispiel komplett ohne Werbung aus, um ein bisschen Geld zu verdienen. "Der private Nutzer ist davon nicht betroffen", meinte zwar Leutheusser-Schnarrenberger zum Leistungsschutzrecht. Doch sie gestand auch ein: Die Abgrenzung von kommerzieller und privater Nutzung sei bei Bloggern nicht so leicht.

"Im Zweifel müssen Gerichte entscheiden"

Ähnlich sieht das Christian Berger, Professor für Urheberrecht an der Universität Leipzig. Verlinken und Zitieren sei zwar weiterhin kostenlos erlaubt - inwieweit das aber über ehrenamtliche und Hobby-Blogger hinaus gelte, hänge vom Einzelfall ab. "Im Zweifel müssen Gerichte entscheiden", sagte Berger der Nachrichtenagentur dpa.

Einige Verlage versuchen, den Bloggern und ihren Befürchtungen den Wind aus den Segeln zu nehmen. "Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf Spiegel Online verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren", schrieb "Spiegel Online". Nur die Übernahme kompletter Texte oder Passagen bleibe verboten.

Muss man dieses Gesetz fürchten?

Auch Verlagsmanager Christoph Keese versucht, die Gemüter zu kühlen. In seinem Blog wirbt der Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG dafür, "dass harmlose Nutzer weder kriminalisiert noch mit Abmahnwellen überzogen werden". Doch der Appell stößt auf wenig Gegenliebe. "Wenn das Leistungsschutzrecht nur ungefährlich ist, solange die deutschen Verlage sich gutwillig, vernünftig, zurückhaltend und maßvoll verhalten, muss man dieses Gesetz fürchten", schrieb Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier.

Ein besonders komplizierter Fall im Leistungsschutzrecht könnte die Online-Plattform Wikipedia werden. Die Autoren bangen um ihre mühsam gesammelten Links zu Zeitungsartikeln in ihren Lexikonbeiträgen. "Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal von Wikipedia", betonte Pressesprecherin Catrin Schoneville. Die Links löschen zu müssen, sei eines der schlimmsten Szenarien.

Protest im Netz

Ob das tatsächlich so kommen kann, weil die Überschriften der Artikel übernommen wurden? Im Justizministerium weiß man darauf auch noch keine Antwort: "Das ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt", sagte ein Sprecher.

Aus Protest macht nun ein Feature im Netz die Runde. Blogger können sich eine Erweiterung für die populäre Blog-Software Wordpress vom Zentrum für Digitalen Fortschritt herunterzuladen, die automatisch auf eine Webseite umleitet. Auf der steht: "Leider können wir dich aufgrund des geplanten Leistungsschutzrechts nicht zum verlinkten Angebot weiterleiten!"

"Absurd" nennt der Lobbyverein für Netzpolitik dort den Gesetzentwurf und veranschaulicht das mit einen Vergleich: Im neuen Leistungsschutzrecht sei der Blogger wie ein Taxifahrer, der an ein Restaurant Geld zahlen muss, weil er es seinen Fahrgästen empfohlen hat.