Landgericht: Verfügung gegen Samsung auf Deutschland beschränkt
Stand: 16.08.2011
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Düsseldorf - Das Düsseldorfer Landgericht hat die Reichweite seiner Einstweiligen Verfügung gegen den Tablet-Computer Galaxy Tab von Samsung nun doch eingeschränkt. Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden. Dies erklärte Gerichtssprecher Peter Schütz am Dienstag. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot jedoch nach wie vor in ganz Europa.
Im Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung um ihre Tablet-Computer iPad und Galaxy Tab hat das Landgericht Düsseldorf für den 25. August eine mündliche Verhandlung angesetzt. Das Gericht hatte auf Antrag von Apple dem südkoreanischen Unternehmen den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 vorläufig untersagen lassen.
Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O 194/11).