Landgericht urteilt über Tagesschau-App
Stand: 26.09.2012
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Köln - Das Landgericht Köln spricht morgen sein Urteil im Rechtsstreit um die Tagesschau-App. In dem Gerichtsverfahren haben acht Verlage gegen die ARD geklagt. Die Zeitungsverleger sehen in der kostenlosen Tagesschau-App eine unfaire Konkurrenz zu ihrem Online-Angebot. Deshalb fordern sie, dass die ARD die Textbeiträge der Tagesschau-App möglichst weitgehend eindampfen soll.
Richter Kehl versuchte den Parteien mehrfach klarzumachen, dass ein Gericht nicht die richtige Adresse sei, um diesen Streit beizulegen. Denn ein Zivilgericht könne nicht einfach hingehen und zum Beispiel festlegen, dass die Texte der Tagesschau-App künftig nur noch soundso lang sein dürften. "Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen", sagte Kehl. "Das geht uns nichts an. Wir werden die Tagesschau-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten."
Verleger und ARD hatten zwischenzeitlich miteinander verhandelt, doch eine Einigung kam nicht zustande. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) rückte die ARD nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss ab. BDZV-Präsident Helmut Heinen zeigte sich im Juli nach der zweiten Gerichtssitzung zwar gesprächsbereit, machte jedoch deutlich: "Wir werden nicht hinter die im Februar gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF ausgehandelte Vereinbarung zurückgehen."