Lahmt das Internet, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht
Stand: 21.08.2014
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Berlin - Wenn der Internet-Anschluss langsamer ist, als im Kabel- bzw. DSL-Vertrag festgehalten, muss der Verbraucher das nicht akzeptieren, sondern er kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Allerdings sollte man dazu die Geschwindigkeit des Anschlusses sorgfältig dokumentieren.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Fürth (Aktenzeichen: 340 C 3088/08) haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit des DSL- oder Kabelanschlusses dauerhaft nicht erreicht werden kann. Wie schnell die Internetleitung tatsächlich Daten überträgt, zeigt ein Geschwindigkeitstest ("Speedtest"), den man überall im Internet findet. Die Datenübertragungsgeschwindigkeit lässt sich auch über die Steuerungssoftware zahlreicher Internet-Router ermitteln.
Zunächst Provider kontaktieren
Wer regelmäßig weniger Datendurchsatz als vereinbart misst, sollte seinen Dienstanbieter kontaktieren. Manche Provider ermöglichen ihren Kunden in solchen Fällen einen Wechsel in günstigere Tarife oder bieten die Vertragsauflösung an.
Beworben werden die maximal möglichen Geschwindigkeiten
Ist eine schnellere Verbindung technisch nicht möglich, kann in einigen Fällen ein Wechsel zum Internetzugang über den Mobilfunkstandard LTE eine Lösung sein. Dabei sollten sich Verbraucher aber darüber im Klaren sein, dass die häufig beworbene maximale Geschwindigkeit von 50 MBit/s nur in der Theorie funktioniert. Nach Angaben der Zeitschrift "c't" wird bei diesen Angeboten meistens verschwiegen, dass LTE-Basisstationen immer nur einen Kunden mit der maximalen Bandbreite versorgen kann. Schon bei zwei Nutzern kann die Basisstation nicht mehr beiden die zugesagte Geschwindigkeit bereitstellen. Je mehr Nutzer sich also per LTE mit dem Internet verbinden, umso weniger Geschwindigkeit erhält der Einzelne.
Geschwindigkeit kann gedrosselt werden
Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu den meisten DSL- oder Kabelanschlüssen bei LTE häufig Datenvolumentarife zum Einsatz kommen. Ist die eingeräumte Datenmenge verbraucht, wird der Nutzer wie bei den meisten Smartphone-Tarifen auf ein Bruchteil der Geschwindigkeit gedrosselt.