Länder-Rundfunkkommission berät über PC-Gebührenpflicht
Stand: 19.09.2006
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Hamburg (dpa) - Die vom kommenden Jahr an auch für internetfähige Computer fällige Rundfunkgebühr beschäftigt an diesem Donnerstag die Rundfunkkommission der Länder. Den Medienpolitikern liegt bei ihrem Treffen in Düsseldorf ein Vorschlag der ARD-Intendanten vor, nach dem nur die Hörfunkgebühr von 5,52 Euro pro Monat erhoben werden soll und nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro. Die PC-Gebührenpflicht gilt nur für Haushalte oder Betriebe, die bislang weder ein Radio noch einen Fernseher bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet haben. Eine Entscheidung könnte in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober fallen.
Der Widerstand gegen die PC-Rundfunkgebühr kommt vor allem aus den Verbänden der Wirtschaft. Neben den zusätzlichen Kosten für die Unternehmen kritisieren sie an der Gebühr vor allem, dass die Firmen ihre Computer für die Arbeit brauchen und nicht zum Radiohören. So verwies der Deutsche Bauernverband darauf, dass die Landwirte "durch ihre Berufsausübung staatlich zur Internetnutzung angehalten" würden, etwa für die elektronische Steuererklärung und die Nutzung von Datenbanken. Der Verband nannte es "widersprüchlich, wenn über die neue PC-Gebühr den Landwirten gleichsam eine Internetsteuer auferlegt" werde.
Der Bund der Steuerzahler bezeichnete die PC-Gebührenpflicht als "völlig absurd", der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels nannte sie "methodisch falsch". Kulturstaatssekretär Neumann erklärte, die Begründung für die Gebühr, "nämlich die Vermutung, der Computer in Betrieben werde auch zum Radiohören benutzt", entbehre jeder Lebenswirklichkeit. Die mögliche Absicht, das ZDF an der Gebühr teilhaben zu lassen, mache "das ganze unglaubwürdig, da das ZDF gar keinen Hörfunk anbietet".