Kritik an Leistungsschutzrecht - Piraten starten Petition
Stand: 14.09.2012
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Berlin - Die Piratenpartei will sich mit einer Petition an den Bundestag gegen das geplante Gesetz zur Bezahlung von Inhalten im Internet wehren. Die Petition wendet sich konkret gegen das sogenannte Leistungsschutzrecht. Das Gesetz sieht vor, dass Suchmaschinen wie Google künftig Geld an Verlage bezahlen sollen, wenn sie deren Inhalte in ihren Suchergebnissen aufführen und verlinken. Dafür werden meist die Überschrift des entsprechenden Textes und ein Textanriss zitiert.
Die Piraten sehen durch diese Lizenzpflicht die Zitatfreiheit und die Pressefreiheit gefährdet. Weil der Gesetzentwurf vor allem auf Suchmaschinen abziele, verstoße er gegen Artikel 19 des Grundgesetzes, argumentieren sie in ihrer Petition. Dieser Artikel besagt, dass Gesetze, die verfassungsmäßig garantierte Grundrechte beschränken, "allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten" müssen.
50.000 Unterstützer erforderlich
Gleichzeitig bemängeln die Piraten, dass der Begriff "Suchmaschine" im Gesetzesentwurf "nicht weiter definiert" werde. Sie befürchten, dass auch andere Betreiber von Webseiten für die Nutzung von öffentlichen Verlagsinhalten zur Kasse gebeten werden könnten. Am Donnerstagnachmittag hatten bereits mehr als 2.400 Menschen die Petition unterzeichnet. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch vier Wochen.
Unterstützen mehr als 50.000 Menschen das Anliegen, befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema. Federführend ist allerdings der Rechtsausschuss. Dort könnte eine erste Anhörung noch dieses Jahr erfolgen, wahrscheinlicher sei allerdings ein Termin im Januar, hieß es aus Koalitionskreisen. Davor muss eine Stellungnahme des Bundesrates abgewartet werden.
SPD und Grüne kritisieren Gesetzentwurf
Kritik an dem Gesetzentwurf gibt bereits aus den im Bundestag vertretenen Parteien. Die SPD befürchtet erhebliche "Nebenwirkungen" bis zu einer "Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien im Netz". Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner kritisierte, der Entwurf "schafft noch mehr Unklarheit als zuvor." Es sei nicht deutlich, welche Anbieter von den Regelungen betroffen sein sollen.