Kontaktformular ist für Internet-Impressum nicht ausreichend
Stand: 09.11.2010
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Berlin - Eine Initiative gegen Missbrauch im Netz will die Betreiber privater Internetangebote auf die umfassende Erfüllung ihrer Impressumspflicht aufmerksam machen. Wenn eine Website mit einem geschäftlichen Interesse verbunden ist, müssen Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Verantwortlichen angegeben werden. Dies teilte die Organisation naiin ("no abuse in internet") am Dienstag in Berlin mit.
"Dabei kann ein elektronisches Kontaktformular die Angabe einer E-Mail-Adresse ebenso wenig ersetzen wie ein Postfach die ladungsfähige Postanschrift."
"Besonders erstaunlich ist, dass es sich nicht nur um kleine Online-Shops oder Selbstständige handelt, die der Impressumspflicht nicht vollumfänglich nachkommen", erklärte der naiin-Vizevorsitzender Rene Zoch. "Zu den Sündern zählen immer wieder auch mittelständische Unternehmen und Aktiengesellschaften."
Website-Betreiber können sich direkt bei naiin über die für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben informieren. Die im Jahr 2000 gegründete Initiative naiin setzt sich gegen Online-Kriminalität, für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein.