Köhler unterzeichnet Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet
Stand: 17.02.2010
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Berlin - Bundespräsident Horst Köhler hat am Mittwoch das umstrittene Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Webseiten unterzeichnet. "Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", die den Präsidenten an einer Ausfertigung des Gesetzes gehindert hätten, teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. Die Bundesregierung setzt inzwischen allerdings auf das Löschen statt auf das Sperren solcher Inhalte.
Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar nun "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpfen werde, hieß es in der Erklärung des Präsidialamts. Darin hatte die Regierung Köhler mitgeteilt, sie wolle sich auf Grundlage des neuen Gesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen. Die Möglichkeit zur Sperrung soll dagegen nicht angewandt werden.
Die Bundesregierung war bereits im vergangenen Herbst von dem noch von der großen Koalition beschlossenen Vorhaben abgerückt, kinderpornografische Webseiten im Internet zu sperren. Solche Zugangssperren sind umstritten, weil Kritiker darin einen Einstieg in die Internet-Zensur sehen. Geplant ist nun ein neues Gesetz zum Löschen kinderpornografischer Seiten, das das von Köhler jetzt unterzeichnete Gesetz ablösen würde. Details auch zum rechtlichen Vorgehen sind allerdings noch offen.
Kritik am Vorgehen der Koalition übte der Internet-Experte der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz. "Die schwarz-gelbe Bundesregierung versinkt im Chaos. Sie hatte weder einen Plan, wie das vermurkste Gesetzesvorhaben aufgehoben werden konnte, noch liegt das angekündigte Löschgesetz bislang vor", erklärte er in Berlin. Notz begrüßte aber, dass Köhler mit seiner Unterschrift nun den Weg dafür freigemacht habe, das umstrittene Gesetz wieder zu beerdigen. Allerdings müsse die Koalition dies jetzt auch tun, da sonst Internet-Provider eben doch zur Sperrung von Seiten verpflichtet wären.