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Kodak verliert existenzielle Patentklage gegen Apple und RIM

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

New York - Das insolvente Fotographie-Urgestein Kodak hat einen schweren Rückschlag bei seinem Überlebenskampf erlitten. Die US-amerikanische Handelskommission ITC hat eine Klage von Kodak gegen Apple und den Blackberry-Anbieter RIM abgewiesen, da sie das ins Feld geführte Patent für Vorschaubilder als ungültig ansieht. Diese Entscheidung könnte großes Unheil für Kodak verheißen: Dieses Patent zählt zu den Kronjuwelen im Portfolio des Fotokonzerns, mit dessen Verkauf er Milliarden für einen Neuanfang erlösen will.

Die ITC stufte das Kodak-Patent mit der US-Nummer 6292218 unter Hinweis auf frühere Schutzrechte anderer als unwirksam ein, wie aus der am Wochenende veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Die International Trade Commission (ITC) kann bei Patentverletzungen den Import von Geräten in die USA stoppen. In Zeiten der Produktion in Asien könnte das einen verheerender Schlag für einen Hersteller bedeuten. Deswegen ist die Behörde eine beliebte Anlaufstelle im aktuellen Patentkrieg der Mobilfunk-Branche. Allerdings griff sie in diesen Konflikten bisher nur selten hart durch und ihre Verfahren dauern lange - Kodak hatte die Klage gegen Apple und RIM schon im Januar 2010 eingereicht.

Das Patentportfolio ist das wertvollste, was Kodak noch hat. Das Unternehmen hatte die klassische Fotografie entscheidend geprägt und auch viele Technologien für digitale Bilder entwickelt. Kodak versucht schon seit rund einem Jahr, mehr als 1000 Patente für mehr als zwei Milliarden Dollar zu verkaufen. Die schlechte Finanzlage des Unternehmens schreckte jedoch alle potenziellen Interessenten ab und Kodak musste im Januar Insolvenz anmelden.

In anderen Nachrichten von der Patentfront gingen Apple und der inzwischen zu Google gehörende Handy-Hersteller Motorola in Berufung gegen die Entscheidung eines Richters in Chicago, der einen Patentprozess kurzerhand abgesagt hatte. Der Richter Richard Posner hatte befunden, beide Parteien hätten nicht belegen können, dass ihnen Schaden durch Patentverletzungen entstanden sei.