Klagerecht für Verbraucherorganisationen bei Datenschutz
Stand: 05.05.2014
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Düsseldorf - Verbraucherschutz-Organisationen sollen künftig Internet-Konzerne verklagen können, wenn diese Daten ihrer Kunden missbrauchen. Das kündigte Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) in einem Interview mit der "Rheinischen Post" (Montagausgabe) an. "Wenn strukturell die Rechte von Verbrauchern verletzt werden, sollen Verbraucherorganisationen dagegen vorgehen können", sagte Maas.
Bislang nähmen nur wenige betroffene Bürger Mühen und Kosten auf sich, um dagegen zu klagen, wenn ein Anbieter Daten seiner Kunden missbrauche.
Maas plädiert für Einwilligungsvorbehalt
"Uns stört, dass einige Unternehmen die Daten ihrer Kunden im großen Stil verwenden, weitergeben und zum Teil sogar verkaufen, ohne dass die Betroffenen je etwas davon erfahren", betonte Maas. Das hänge mit den langen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen, die die Kunden akzeptieren müssten, ohne sie wirklich komplett lesen oder verstehen zu können. In diesem Zusammenhang plädierte Maas für einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt bei der Weitergabe von Kundendaten. "Nur wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ganz ausdrücklich und für sie auch erkennbar der Verwendung ihrer Daten zugestimmt haben, sollen diese verwendet werden dürfen", sagte Maas.
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