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Klagen der Musikindustrie gegen illegale Downloads erhitzen Gemüter

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg (dpa) - Die Klagewelle der angeschlagenen Musikindustrie gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen erhitzt nun auch in Deutschland der Gemüter. In den USA gehen die Musikkonzerne seit Monaten massiv gegen den Tausch von Musikstücken im Netz vor. Die ersten 68 Klagen in Deutschland sollen nun auch hier eine abschreckende Wirkung haben, doch über die Rechtmässigkeit der Anschuldigungen herrscht über Ländergrenzen hinweg keine Einigkeit.

Vor einem kanadischen Gericht musste die Branche in dieser Woche eine schmerzhafte Schlappe einstecken. Der Tausch von Musikstücken über das Internet verstösst nicht prinzipiell gegen Urheberrechte, urteilte Bezirksrichter Konrad von Finckenstein. Für den Tatbestand der Copyright-Verletzung müssten die Anbieter aktiv handeln und etwa ihr Angebot bewerben.

Auch in Deutschland wird die rechtliche Situation für solche Verfahren nicht einheitlich interpretiert. So sei der einfache Tausch von Musik über das Internet etwa über die derzeit populären Peer-to- Peer-Plattformen auf Grund des Rechts der Privatkopie völlig legal, meint Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) in Hamburg. Peer-to-peer-Netzwerke (übersetzt etwa von Gleich zu Gleich) verbinden viele Rechner gleichberechtigt und benötigen keinen zentralen Server.

"Wir hoffen, dass diese Entscheidung einen Wendepunkt markiert, weg von Rechtsstreitigkeiten und hin zu Kooperationen zwischen Peer- to-peer-Betreibern und der Unterhaltungsindustrie", sagte Nikki Hemming, Manager von Sharman Networks, Betreiber der populären Tauschbörse Kazaa, der Online-Ausgabe des Toronto Star". Sharman Networks steht als Anbieter von Tauschsoftware seit geraumer Zeit selbst im Fadenkreuz der Musikindustrie. Inzwischen ist das Unternehmen mit Hauptsitz in Australien in Vanuatu, einem pazifischen Inselstaat, gemeldet.

Die Hoffnung Hemmings ist theoretisch nicht unbegründet. Erst diese Woche berichtete das Online-Magazin "SiliconValley.com", dass die Musik-Labels die umstritten Tauschbörsen längst auch für ihre eigenen Zwecke nutzen. Peer-to-peer-Netzwerke sind für die Industrie ein ideales Instrument, um den Markt zu beobachten. So nehmen Musikverlage "diskret" den Service der Marktforschungsfirma BigChamagne des Filesharing-Experten Eric Garland in Los Angeles in Anspruch. Über ihn erfahren sie, welche Songs derzeit am populärsten sind.

Doch die grossen Musikverbände sehen in den neuen Instrumenten des Internet nach wie vor eine existenzielle Gefahr für die Branche. Erst vor etwa einer Woche brachte der amerikanische Verband RIAA (Record Industry Association of America) weitere 532 Nutzer von Tauschbörsen wie Kazaa vor Gericht. Damit stieg die Zahl der Beklagten in den USA auf über 1000 Computernutzer.

"Wenn Sie auf die Kazaas dieser Welt schauen, so sind 98 Prozent der dort angebotenen Musikstücke von den Leuten gestohlene Musik", sagte Richard Pfohl von der Canadian Music Group dem "Toronto Star". Seit die inzwischen legendär gewordene erste Tauschbörse Napster des damals 19-jährigen Shawn Fanning vor rund fünf Jahren ins Netz gegangen war, beklagt die Musikindustrie wachsende Umsatzeinbussen. Die gleichzeitig ansteigende Zahl der verkauften CD-Rohlinge ist der Industrie ein eindeutiges Indiz für den Gefahrenherd.

In der konkreten Strafverfolgung von Nutzern solcher Tauschbörsen sieht die Musikindustrie ein Erfolg versprechendes Mittel, dem illegalen Tausch von Musik einen Riegel vorzuschieben. Nach den Strafverfahren in Deutschland rief unterdessen der Chaos Computer Club zu einem Boykott der in dem Verband vertretenen Musikverlage auf. Am Freitag schloss sich auch eine Arbeitsgruppe des globalisierungskritischen Netzwerks Attac dem Boykottaufruf an.

"Unser Boykottaufruf ist auch eine Massnahme, deutlich zu machen, dass es sich beim Tausch von Musik im Internet nicht um eine Straftat handelt", sagte Müller-Maguhn. Derzeitige Copyright-Gesetze bezögen sich allein auf illegal verbreitete Musik, etwa von noch nicht veröffentlichten CDs. "Zum privaten Gebrauch von Musikstücken gibt es im Moment kein Grundsatzurteil."