Keine Einigung zwischen YouTube und Gema
Stand: 17.02.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Hamburg - Der Rechtsstreit zwischen der Videoplattform Youtube und der Verwertungsgesellschaft Gema hält an, noch zeichnet sich keine Entscheidung ab. Beiden Parteien stritten am Donnerstag vor dem Landgericht Hamburg darum, ob Youtube genug zur Löschung urheberrechtlich geschützter Musik tut. Die Anwälte von YouTube-Mutter Google argumentierten, dass das firmeneigene Filtersystem Content-ID "perfekt" sei für die Gema, um Videos zu löschen oder über die Einblendung von Werbung Einnahmen zu erzielen.
Die Verwertungsgesellschaft Gema bezeichnete das angesichts seines Repertoires von acht Millionen Titeln als nicht zumutbar. Auch sei der dafür nötige Vertrag unannehmbar. Die Anwälte der Gema zweifelten zudem die Effizienz des Systems an, vor allem bei der Erkennung von Versionen wie Live-Aufnahmen. Ein Urteil wurde am Donnerstag nicht gesprochen.
Gema will ein Exempel statuieren
Die Gema verlangt von YouTube, zwölf geschützte Musikwerke von der Plattform zu löschen und zukünftig nicht mehr zugänglich zu machen. Die Entscheidung dürfte über diese Lieder - darunter "Rivers oft Babylon" und "Ritmo de la noche" - hinaus eine große Tragweite haben, weil die Gema an Hand dieser Titel ein Exempel statuieren möchte.
Einen Fingerabdruck für die hochgeladenen Videos
Content-ID ist ein System, das Rechteinhaber nutzen können, um eigene Werke von der Videoplattform zu löschen oder zur Monetarisierung freizugeben, bei der die Werbeeinnahmen geteilt werden. Dafür müssen die Unternehmen Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos. Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube sich die geschützten Werke zu eigen gemacht hat - wie die Gema meint - und dass somit keine Täterhaftung, sondern nur eine Störerhaftung infrage komme.
Auseinandersetzung dauert schon Jahre an
Nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und YouTube 2009 ausgelaufen war, konnten sich die Parteien auf keine Nachfolgeregelung einigen. Ende 2010 reichte die Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen. Die Verwertungsgesellschaft scheiterte mit einem Eilantrag, das Landgericht Hamburg ließ aber erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme. Um diesen geht es nun im Hauptsacheverfahren.
Streit um die Regelvergütung
Während Google bei der Regelvergütung "Einigungspotenzial" sieht, lehnt der Konzern den Tarif für die Mindestvergütung ab - dieser sei "in der Struktur falsch und zu hoch". Er spiegle nicht das Geschäftsmodell einer werbefinanzierten Plattform wider. Die Gema erklärt dagegen, sie wolle sich nicht von Lizenznehmern die Konditionen diktieren lassen.
"Unfortunately, this video is not available..."
Vielen Internetnutzern ist der Streit präsent, weil YouTube bei bestimmten blockierten Clips den Hinweis einblendet, dass die Gema nicht die Rechte erteilt habe. Die Verwertungsgesellschaft weist diesen Vorwurf zurück: Musikvideos würden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von YouTube selbst gesperrt, nicht von der Gema, erklärte sie im Juli 2011. Trotz der Auseinandersetzung könne das Portal die Stücke zeigen, indem es den strittigen Teil der Vergütung hinterlegt. Google hält dem entgegen, dass diese Regel nur für Inhalteanbieter gelte - als solchen will der Internetriese sein Videoportal aber nicht sehen.
Nachrichten zum Thema
- YouTube-Urteil: Kinofilmausschnitte dürfen hochgeladen werden
- YouTube zeigt Kinofilm kostenlos - aber mit Werbung
- Neue Startseite für Video-Plattform Youtube
- Urteil: YouTube muss keine Nutzerdaten preisgeben
- Streit um YouTube-Videos: Hacker legen Gema-Webseite lahm
- Streit zwischen YouTube und Gema verschärft sich