Kein Routerzwang für Internetkunden
Stand: 05.12.2014
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Berlin - Die Zugangsgeräte fürs Internet sollen Anwender frei wählen können. Ein entsprechendes Gesetz gegen den Routerzwang treibt die Bundesregierung jetzt wie im Koalitionsvertrag versprochen weiter voran.
Noch im Dezember werde das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg bringen, verlautete am Freitag. In der konkreten Umsetzung sollen Versuche von Telekommunikationsunternehmen und Kabelbetreibern zurückgewiesen werden, das Gerät zur Internetanbindung (Router) als Teil der technischen Infrastruktur zu definieren, die von den Anwendern nicht verändert werden dürfe.
Kunden können oft keinen beliebigen Router verwenden
Einige Provider in Deutschland zwingen derzeit Kunden direkt oder indirekt, einen bestimmten Router zu verwenden. Sie weigern sich, den Anwendern die Zugangsdaten zu ihrem Netz zu nennen, so dass diese keine beliebige Routerbox an ihrem Anschluss betreiben können. Die Provider begründen diese umstrittene Geschäftspolitik unter anderem mit niedrigeren Wartungskosten.
Gesetz mit sechs Monaten Übergangsfrist
Die Umsetzung der geplanten gesetzlichen Klarstellungen erfordere insbesondere bei den Kabelnetzbetreibern administrative und technische Vorkehrungen, hieß es im Wirtschaftsministerium. Daher sei in dem Gesetzentwurf eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Außerdem muss der Gesetzesentwurf bei europäischen Dienststellen offiziell zur Kenntnis genommen werden.