Justizministerin bleibt bei "nein" zur Vorratsdatenspeicherung
Stand: 24.11.2010
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Berlin - Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bleibt dabei, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht wieder eingeführt werden soll. Für mehr Sicherheit und Aufklärung sorge die Vorratsdatenspeicherung nicht, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin" - abgesehen davon, dass das Gesetz in der von Union und SPD verabschiedeten Form zudem "vollumfänglich für verfassungswidrig" erklärt worden sei.
Die Ministerin plädiert indes für einen anlassbezogenen Zugriff auf bereits bestehende Daten. Ihr Vorschlag werde sein, dass diese Daten nicht gelöscht und den Sicherheitsbehörden im Verdachtsfall zeitnah zur Verfügung gestellt werden sollen. "Anlasslos und millionenfach" jede SMS und Internetrecherche zu speichern, "das bringt nicht mehr Sicherheit", sagte die FDP-Politikerin.
Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung war angesichts der jüngsten Terrorwarnungen wieder aufgeflammt. Politiker von Union und auch von der SPD fordern ihre Wiedereinführung. Die Parteien hatten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der großen Koalition beschlossen. Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen ohne Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz im vergangenen März jedoch für verfassungswidrig erklärt und strengere Vorgaben für die Speicherung gemacht.