Justizminister fordern Schutzregelung für Geodatendienste
Stand: 05.11.2010
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Berlin - Nach der langen Debatte über "Google Street View" verlangen die Justizminister der Länder eine Schutzregelung für alle Geodatendienste. Wie die Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin erklärte, reichten weder das geltende Recht noch die von der Bundesregierung angestrebte Selbstregulierung aus, um die Verbraucher vor der Datensammelwut der Internetfirmen zu schützen.
Die Erhebung von Geodaten stelle eine erhebliche Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Justizminister unterstützten auf ihrer Herbsttagung erneut den bereits vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zum Schutz vor solchen Daten, die bei der großräumigen Erfassung von Geodaten anfallen. Der Bundesrat fordert unter anderem, dass Unternehmen die geplante Erfassung spätestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung im Internet und örtlichen Tageszeitungen bekanntgeben müssen. Außerdem setzen sich die Länder für ein umfassendes Widerspruchsrecht der Betroffenen ein.
Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) forderte die Bundesregierung auf, das Thema zügig anzufassen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte bereits angekündigt, den Vorstoß der Länder in der Bundesregierung zu unterstützen. Schwarz-Gelb setzt bisher auf die Selbstregulierung der Branche durch einen Datenschutzkodex.
Mehr als 80 Prozent aller Daten haben irgendeinen geografischen Bezug - vom eigenen Wohnort über den Verlauf der privaten Fahrradtour bis hin zu den Wahlergebnissen in bestimmten Bezirken. Die Daten können problemlos vernetzt, Profile einzelner Internetnutzer zu kommerziellen Zwecken erstellt werden. Datenschützer warnen unter anderem vor dem Missbrauch durch Kriminelle, vor unerwünschter Werbung oder negativen Konsequenzen bei der Kreditvergabe oder sonstigen Geschäftsabschlüssen, wenn Daten aus dem persönlichen Lebensumfeld für Jedermann frei verfügbar sind.